Änderungen in der Spiel- und Geschäftsordnung (VV 25.11.2017)

16. Januar 2018 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 25. November 2017 nachstehende Änderungen in der Spielordnung und in der Geschäftsordnung beschlossen.

GO § 9

alte Version:
Abstimmungen erfolgen in der Weise, dass zunächst der weitest gehende Antrag festgestellt und über diesen abgestimmt wird. Alsdann wird über die Anträge in der Reihenfolge abgestimmt, wie sie eingebracht wurden. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals zu verlesen.
Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Der Sitzungsleiter kann jedoch eine namentliche oder eine geheime Abstimmung anordnen. Er muss dies tun, wenn es mindestens von der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird. Die schriftliche Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen. Diese müssen die Nummer der Abstimmung und die Stimmzahl enthalten.
Jede Person hat pro Abstimmung nur eine Stimme. Dies gilt auch für den Fall, dass die betroffene Person mehrere Ämter, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, innerhalb des jeweiligen Organs oder Gremiums ausübt.

neue Version:
Abstimmungen erfolgen in der Weise, dass zunächst der weitest gehende Antrag festgestellt und über diesen abgestimmt wird. Alsdann wird über die Anträge in der Reihenfolge abgestimmt, wie sie eingebracht wurden.
Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Der Sitzungsleiter kann jedoch eine namentliche oder eine geheime Abstimmung anordnen. Er muss dies tun, wenn es mindestens von der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird. Die schriftliche Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen. Diese müssen die Nummer der Abstimmung und die Stimmzahl enthalten.
Jede Person hat pro Abstimmung nur eine Stimme. Dies gilt auch für den Fall, dass die betroffene Person mehrere Ämter, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, innerhalb des jeweiligen Organs oder Gremiums ausübt.

SpO: § 23 1. Mannschaften

alte Version:

Jeder Verein kann nur mit einer Mannschaft in der höchsten von ihm erreichten Spielklasse spielen.

neue Version:

1.Jeder Verein kann nur mit einer Mannschaft in der höchsten von ihm erreichten Spielklasse spielen.
2.Eine sportlich abgestiegene erste Mannschaft darf nicht die nach einem Aufstieg errungene Spielklasse der unteren Mannschaft in der auf den Abstieg folgenden Saison übernehmen.

SpO: § 24a Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls

alte Version:

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2....
Bei Vereinen mit reinem Jugendspielbetrieb erfolgt der Punktabzug bei der klassenhöchsten Junioren- oder Juniorinnenmannschaft.

neue Version:

Nr. 1 bleibt unverändert
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2....
Bei Vereinen mit reinem Jugendspielbetrieb erfolgt der Punktabzug bei der Juniorenmannschaft, die an den Meisterschaftsspielen in der höchsten Spielklasse des HFV teilnimmt. Bei Spielklassengleichheit wird der Punktabzug in der höchsten Altersklasse vorgenommen.
Hat ein Verein nur Juniorinnen-Mannschaften im Spielbetrieb, erfolgt der Punktabzug analog zu den Junioren.
Nr. 3 bleibt unverändert