Änderungen in der Jugendordnung (VV Umlauf 21.07.2020)

13. August 2020 · Amtliches · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat im Umlaufverfahren am 21.07.2020 folgende Änderungen der Jugendordnung beschlossen, die sofort in Kraft treten.

§ 16 JO: Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern

Neue Version Nrn. 1 bis 7 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2019/2020 gilt:
Abweichend von den oben aufgeführten Re-gelungen gelten folgende Sonderregelungen zur Wertung der Meisterschaftsrunde 2019/2020:

Die vom HFV organisierten Meisterschafts-wettbewerbe (einschließlich aller Entschei-dungs-, Aufstiegs- und Qualifikationsspiele) sowie die vom Verband in Spielrunden orga-nisierten Spiele der Spielzeit 2019/2020 im Juniorinnen- und Juniorenbereich werden wie folgt gewertet:

Als Abschlusstabelle gilt die Ta-belle zum Zeitpunkt der Beendigung der Spielzeit am 30.06.2020. Dabei werden auch Spiele, über deren Wertung bis 30.06.2020 sportgericht-lich rechtskräftig entschieden ist, sowie Punktabzüge, die bis zum 30.06.2020, rechtskräftig verhängt wurden, berücksich-tigt.

Die in der Platzierung in der Abschlussta-belle enthaltene Punktwer-tung wird anhand der Quotientenregelung (Punkt-Quotient: „Anzahl der Punkte“ geteilt durch „Anzahl der Spiele“) ermittelt.

Die Platzierung in der Abschlusstabelle wird durch eine Quotierung in folgender Reihen-folge bestimmt:

  1. Punkt-Quotient (Anzahl der Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele)
  2. Bei zwei Mannschaften mit gleichem Punkt-Quotient:

    • Spielergebnis des direkten Vergleichs,
    • Punkte aus dem direkten Vergleich,
    • Tordifferenz aus dem direkten Vergleich.

  3. Bei drei oder mehr Mannschaften mit glei-chem Punkt-Quotienten:

    • Sondertabelle aus den direkten Ver-gleichen
    • Punkt-Quotient aus der Sondertabelle

Der jeweilige Quotient wird auf drei Nach-kommastellen gerundet.

Kann nach Anwendung der Punkte b) und c) keine aufstiegsberechtigte Mannschaft alleine ermittelt werden, so sind alle gleich-stehenden Mannschaften gleichberechtigt. Entscheidungs- und Aufstiegsspiele gemäß den jeweils beschlossenen gültigen Durch-führungsbestimmungen der Spielzeit 2019/2020 entfallen ersatzlos.

Abweichend von den jeweils beschlossenen gültigen Auf- und Abstiegsregelungen für die Spielzeit 2019/2020 dürfen alle gemäß den o. a. Vorgaben ermittelten Meister und auf-stiegsberechtigten Mannschaften bzw. zur Teilnahme an Aufstiegsspielen ermittelten Mannschaften in die nächsthöhere Spiel-klasse aufsteigen.

Die in den jeweils beschlossenen gültigen Durchführungsbestimmungen Regelungen zum Abstieg werden nicht angewendet. Es gibt daher nach der Spielzeit 2019/2020 keine Absteiger. Dies gilt nicht für Vereine, die ihre Mannschaft bis zum 30.06.2020 bereits zurückgezogen haben oder zurück-ziehen, bereits ausgeschieden sind oder aus-scheiden oder einen freiwilligen Abstieg er-klärt haben oder erklären.

Enthalten die besonderen Bestimmungen für die Spielzeit 2019/2020 für bestimmte Spiel-modi des Spielbetriebs keine eindeutigen Regelungen, entscheidet der Verbands-jugendausschuss unter Berücksichtigung der Grundsätze der hier geregelten Bestimmungen abschließend.

§ 20 JO: Wartefristen

Alte Version




Nr. 2 d)
Bei Abmeldung außerhalb des Zeitraumes vom 1. bis zum 30. Juni und nicht erteilter Freigabe durch den abgebenden Verein beginnt die sechsmonatige Wartefrist für Pflichtspiele mit dem auf den Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes folgenden Tag.

Neue Version
Nr. 1 bleibt unverändert

Nr. 2 Buchstaben a) bis c) bleiben unverändert

Nr. 2 d)
Bei Abmeldung außerhalb des Zeitraumes vom 1. bis zum 30. Juni und nicht erteilter Freigabe durch den abgeben-den Verein beginnt die Wartefrist für Pflichtspiele mit dem auf die schriftliche Abmeldung folgenden Tag und endet von da an gerechnet mit dem Ablauf von sechs Monaten.

Nrn. 3 bis 4 bleiben unverändert

§ 31 JO: Spielklassen - Spielbetrieb

Neue Version
Nrn. 1 bis 8 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2019/2020 gilt: Die Spielzeit 2019/20 wird am 30. Juni 2020 beendet. Spiele, die bis zum Ende der Spielzeit nicht ausgetragen werden konnten, werden nicht mehr nachgeholt.

§ 35 JO: Pokalspiele

Neue Version
Nrn. 1 bis 4 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2019/2020 gilt:
Die vom HFV organisierten Pokalspielwettbe-werbe auf Verbands- und Kreisebene der Spielzeit 2019/2020 im Juniorinnen- und Juniorenbereich werden zum 30.06.2020 beendet.

Alle noch nicht durchgeführten Spiele der vom HFV organisierten Pokalspielwettbe-werbe auf Verbands- und Kreisebene der Spielzeit 2019/2020 im Juniorinnen- und Juniorenbereich entfallen.

Der Verbandsjugendausschuss wird ermäch-tigt, für die Spielzeit 2020/2021 Regelungen und Entscheidungen über die Bestimmung von Teilneh-mern an übergeordneten Pokal-wettbewerben zu treffen. Dies gilt jeweils auch für die Bestimmung von Teilnehmern an Pokalwettbewerben übergeordneter Verbände, insbesondere für den DFB-Pokal.