Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 26. November 2016 nachstehende Änderungen in der Jugendordnung beschlossen.
Änderungen in der Jugendordnung
Nummer. 1 – 3 bleiben unverändert
4. Bei Spielbeginn müssen
a) bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler oder Spielerinnen
b) bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler oder Spielerinnen
c) bei 7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler oder Spielerinnen
auf dem Spielfeld sein.
Werden diese Zahlen im laufenden Spiel unterschritten, muss der Schiedsrichter das Spiel abbrechen. Das Spiel ist für die Mannschaft entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches, mindestens jedoch mit 0:3 Toren, als verloren zu werten.
Die Änderung tritt ab sofort in Kraft
4. Bei Spielbeginn müssen
a) bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler oder Spielerinnen
b) bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler oder Spielerinnen
c) bei 7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler oder Spielerinnen
auf dem Spielfeld sein.
Werden diese Zahlen im laufenden Spiel unterschritten, kann die in Unterzahl spielende Mannschaft verlangen, das Spiel abzubrechen. Das Spiel ist für die Mannschaft entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches, mindestens jedoch mit 0:3 Toren, als verloren zu werten.
Von: Luigi Urzo
01.12.2016