Änderungen in § 31 Jugendordnung (Umlauf VV 03.09.2021)

03. September 2021 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat am 3. Septamber 2021 folgende Änderung des § 31 Jugendordnung (Spielklassen - Spielbetrieb) beschlossen:

Nrn. 1 bis 8 bleiben unverändert

Die Sonderregelungen für die Spielzeit 2019/2020 sowie die Sonderregelungen für die Spielzeit 2020/2021 werden gestrichen.

Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
Im Spieljahr 2021/2022 können Meisterschaftsrunden abweichend von § 31 Nr. 1 Jugendordnung ausnahmsweise in speziell angepassten Systemen durchgeführt werden, wenn die Anzahl der einer Liga oder Spielklasse zugehörigen Mannschaften eine normale Runde mit Hin- und Rückspielen nicht zulassen.

Das „Ein-Runden-System“ (ohne Rückspiele) kann In allen Ligen und Spielklassen angewendet werden. Ligen und Spielklassen können bei Bedarf für Vorrundenspiele in jeweils zwei Spielgruppen aufgeteilt werden. In anschließenden „Meisterrunden“ und „Abstiegsrunden“ kann eine neue leitungsgerechte Zuteilung der Mannschaften erfolgen.

Unbenommen bleibt den Kreisen die Möglichkeit der Bildung kleinerer Ligen und Spielklassen durch den Hauptrunden vorangestellten Qualifikationsrunden oder Qualifikationsturnieren.

Nähere Regelungen zu den infrage kommen-den Spielsystemen erfolgen durch den Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball für Juniorinnen bzw. der Verbandsjugendausschuss für Junioren vor Rundenbeginn in speziellen Durchführungsbestimmungen.