Änderungen im Anhang zur Satzung (VSPF 31.05.2020)

08. Juni 2020 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat im Umlaufverfahren am 31.Mai 2020 folgende Änderungen im Anhang zu Satzung und Ordnungen beschlossen.

Anhang 14: Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften

neue Version:
I Grundsätze
bleibt unverändert

II Genehmigungsverfahren
Nr. 1
Spielgemeinschaften sind genehmigungs-pflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Ge-nehmigung ist mit eingehender Begründung und aktuellen Spielerlisten der beteiligten Vereine bis zum 10. Juni des jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart einzureichen.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr. 1 gesetzte Frist vom 10.Juni wird bis zum 30.Juni verlängert



Nr.2
Der zuständige Kreisfußballwart entscheidet über den Antrag bis zum 15. Juni.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr.2 gesetzte Frist vom 15. Juni wird bis zum 10. Juli verlängert.


Nrn. 1 bis 6 bleiben unverändert

III Spielberechtigung und Spielbetrieb
bleibt unverändert

Anhang 18: Richtlinien zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften

neue Version:
I Grundsätze
bleibt unverändert

II Genehmigungsverfahren
Nr. 1
Spielgemeinschaften sind genehmigungs-pflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Ge-nehmigung ist mit eingehender Begründung bis zum 10. Juni des jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart einzureichen.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr. 1 gesetzte Frist vom 10.Juni wird bis zum 30.Juni verlängert



Nr.2
Der zuständige Kreisfußballwart (in dessen Kreis gespielt wird) entscheidet über den Antrag bis zum 15. Juni.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr.2 gesetzte Frist vom 15. Juni wird bis zum 10. Juli verlängert.


Nrn. 1 bis 6 bleiben unverändert

III Spielbetrieb
bleibt unverändert

IV Auf- und Abstieg
bleibt unverändert