Änderungen im Anhang zur Satzung (VSPF 30.06.2018)

01. August 2018 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsaauschuss für Spielbetrieb und Fussballentwicklung hat auf seiner Sitzung am 30.06.2018 folgende Änderungen im Anhang beschlossen:

Anhang 14: Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften

alte Version:

I: Grundsätze
Nr. 1:
Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Verei-nen im Fall eines Spielermangels die Fortsetzung des Spielbetriebes zu ermöglichen. Sie können nur Notgemeinschaften auf Zeit sein. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine blei-ben bestehen, die Spieler bleiben Mitglieder die-ser Vereine. Die Spielerpässe des jeweiligen Stammvereins behalten ihre Gültigkeit und sind nicht umzuschreiben.


II: Genehmigungsverfahren
Nr. 1:
Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist mit eingehender Begründung und aktuellen Spielerlisten der beteiligten Vereine bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart einzureichen.

neue Version:

I: Grundsätze
Nr. 1:
Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Fall eines Spielermangels die Fortsetzung des Spielbetriebes zu ermöglichen. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine blei-ben bestehen, die Spieler bleiben Mitglieder dieser Vereine. Die Spielerpässe des jeweiligen Stammvereins behalten ihre Gültigkeit und sind nicht umzuschreiben.


II: Genehmigungsverfahren
Nr. 1:
Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist mit eingehender Begründung und aktuellen Spielerlisten der beteiligten Vereine bis zum 10. Juni des jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart einzureichen.