Der Verbandsjugendausschuss hat am 2. August 2017 die nachfolgenden Änderungen beschlossen. Sie treten zum Beginn des Spieljahres 2017/2018 in Kraft.
Änderungen im Anhang zur Satzung durch den Verbandsjugendausschuss
17. November 2017
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Änderungen Satzung und Ordnungen
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von: Thomas Kaden
Anhang 3: Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Junioren
alte Version:
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2. | Die Kommission Spielbetrieb entscheidet, auf welcher Ebene (Kreis oder Region) die Junioren-Hessenliga-Mannschaften in den Wettbewerb eingreifen. |
3. | Endet ein Spiel nach Verlängerung unent-schieden, wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt. . |
4. | In allen Runden hat der klassentiefere Ver-ein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das Heimrecht ausgelost. Das Heim-recht kann getauscht werden. . . . . |
5. | Ein Freilos steht einem Verein nur einmal zu. . . . |
6. | Die Endspiele auf Kreis-, Regional- und Lan-desebene werden auf neutralen Plätzen angesetzt. Eine Einigung der beteiligten Vereine auf einen nicht neutralen Platz ist möglich. |
7. | Eine Abrechnung bei Juniorenpokalspielen erfolgt nicht. . . |
8. | Die Kosten des Platzaufbaus und die Schiedsrichterkosten werden vom Platz-verein getragen; der Gastverein trägt seine Reisekosten. . . |
9. | Bei Endspielen auf neutralen Plätzen sollen die Schiedsrichterkosten unter den End-spielteilnehmern anteilig aufgeteilt werden. |
10. | Jugendspielgemeinschaften sind auf Verbandsebene nicht zugelassen. |
neue Version:
Nr.1 bleibt unverändert | |
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2. | Bei den A- und B-Junioren greifen Mann-schaften, die der Hessen- oder einer Ver-bandsliga angehören, erst ab der Hessen-ebene in den Wettbewerb ein. |
3. | Endet ein Spiel nach Verlängerung unent-schieden, wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt (§ 93 Spielordnung). |
4. | In allen Runden hat der klassentiefere Ver-ein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das Heimrecht ausgelost (§ 92 Spiel-ordnung). Das Heimrecht kann getauscht werden. Ein vorangegangenes Freilos oder ein Spielausfall wegen Nichtantretens des Gegners haben keine Auswirkungen auf die Zuordnung des Heimrechts. |
5. | Die Endspiele auf Kreis- und Hessenebene werden von den jeweils zuständigen Jugend-ausschüssen festgelegt. Das Spiel ist auch bei einem der beteiligten Vereine möglich. |
6. | Eintrittsgelder werden bei Juniorenpokal-spielen nicht erhoben. . . . |
7. | Die Kosten für den Platzaufbau sowie die Schiedsrichterkosten werden vom Heim-verein getragen. Der Gastverein trägt seine Reisekosten. |
8. | Bei Endspielen auf neutralen Plätzen werden die Schiedsrichterkosten von den Endspielteilnehmern zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau und Nutzung der Sportanlagen anfallende Kosten trägt der ausrichtende Verein. |
9. | Jugendspielgemeinschaften sind im Pokal auf Hessenebene zugelassen. . |
10. | Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis bzw. ggf. den Spielausfall oder den Spielabbruch fristgerecht an das DFBNet zu melden. |
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mit Ausnahme der Nr.1 wurde dieser Anhang komplett neu gefasst |
Anhang 12: Ausführungsbestimmungen zum § 34 Jugendordnung (Bildung von Junioren-Spielgemeinschaften)
alte Version:
I | Grundsätze | ||
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Junioren-Spielgemeinschaften (JSG) können nicht in die oberste Junioren-Spielklasse auf Hessenebene aufsteigen. Die Teilnahme an Spielen auf Hessenebene im Rahmen des Pokalwettbewerbes ist ebenfalls nicht möglich. Bildet sich aus einer bestehenden Junioren-Spielgemeinschaft (JSG) ein Juniorenförderverein (JFV), kann die Spielklasse der JSG durch den JFV übernommen werden. | |||
neue Version:
I | Grundsätze | ||
Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert | |||
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Junioren-Spielgemeinschaften (JSG) können nicht in die oberste Junioren-Spielklasse auf Hessenebene aufsteigen. Bildet sich aus einer bestehenden Junioren-Spielgemein- schaft (JSG) ein Juniorenförderverein (JFV), kann die Spielklasse der JSG durch den JFV übernommen werden. | |||
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Nr. 8 bleibt unverändert | |||
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II | bleibt unverändert |