Änderungen im Anhang zur Satzung durch den Verbandsjugendausschuss

17. November 2017 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsjugendausschuss hat am 2. August 2017 die nachfolgenden Änderungen beschlossen. Sie treten zum Beginn des Spieljahres 2017/2018 in Kraft.

Anhang 3: Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Junioren

alte Version:

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2.Die Kommission Spielbetrieb entscheidet, auf welcher Ebene (Kreis oder Region) die Junioren-Hessenliga-Mannschaften in den Wettbewerb eingreifen.
3.Endet ein Spiel nach Verlängerung unent-schieden, wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt.
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4.In allen Runden hat der klassentiefere Ver-ein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das Heimrecht ausgelost. Das Heim-recht kann getauscht werden.
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5.Ein Freilos steht einem Verein nur einmal zu.
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6.Die Endspiele auf Kreis-, Regional- und Lan-desebene werden auf neutralen Plätzen angesetzt. Eine Einigung der beteiligten Vereine auf einen nicht neutralen Platz ist möglich.
7.Eine Abrechnung bei Juniorenpokalspielen erfolgt nicht.
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8.Die Kosten des Platzaufbaus und die Schiedsrichterkosten werden vom Platz-verein getragen; der Gastverein trägt seine Reisekosten.
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9.Bei Endspielen auf neutralen Plätzen sollen die Schiedsrichterkosten unter den End-spielteilnehmern anteilig aufgeteilt werden.
10. Jugendspielgemeinschaften sind auf Verbandsebene nicht zugelassen.

neue Version:

Nr.1 bleibt unverändert
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2.Bei den A- und B-Junioren greifen Mann-schaften, die der Hessen- oder einer Ver-bandsliga angehören, erst ab der Hessen-ebene in den Wettbewerb ein.
3.Endet ein Spiel nach Verlängerung unent-schieden, wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt (§ 93 Spielordnung).
4.In allen Runden hat der klassentiefere Ver-ein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das Heimrecht ausgelost (§ 92 Spiel-ordnung). Das Heimrecht kann getauscht werden. Ein vorangegangenes Freilos oder ein Spielausfall wegen Nichtantretens des Gegners haben keine Auswirkungen auf die Zuordnung des Heimrechts.
5.Die Endspiele auf Kreis- und Hessenebene werden von den jeweils zuständigen Jugend-ausschüssen festgelegt. Das Spiel ist auch bei einem der beteiligten Vereine möglich.
6.Eintrittsgelder werden bei Juniorenpokal-spielen nicht erhoben.
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7.Die Kosten für den Platzaufbau sowie die Schiedsrichterkosten werden vom Heim-verein getragen. Der Gastverein trägt seine Reisekosten.
8.Bei Endspielen auf neutralen Plätzen werden die Schiedsrichterkosten von den Endspielteilnehmern zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau und Nutzung der Sportanlagen anfallende Kosten trägt der ausrichtende Verein.
9.Jugendspielgemeinschaften sind im Pokal auf Hessenebene zugelassen.
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10.Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis bzw. ggf. den Spielausfall oder den Spielabbruch fristgerecht an das DFBNet zu melden.
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mit Ausnahme der Nr.1 wurde dieser Anhang komplett neu gefasst

Anhang 12: Ausführungsbestimmungen zum § 34 Jugendordnung (Bildung von Junioren-Spielgemeinschaften)

alte Version:

IGrundsätze
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Junioren-Spielgemeinschaften (JSG) können nicht in die oberste Junioren-Spielklasse auf Hessenebene aufsteigen. Die Teilnahme an Spielen auf Hessenebene im Rahmen des Pokalwettbewerbes ist ebenfalls nicht möglich. Bildet sich aus einer bestehenden Junioren-Spielgemeinschaft (JSG) ein Juniorenförderverein (JFV), kann die Spielklasse der JSG durch den JFV übernommen werden.

neue Version:

IGrundsätze
Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert
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Junioren-Spielgemeinschaften (JSG) können nicht in die oberste Junioren-Spielklasse auf Hessenebene aufsteigen. Bildet sich aus einer bestehenden Junioren-Spielgemein- schaft (JSG) ein Juniorenförderverein (JFV), kann die Spielklasse der JSG durch den JFV übernommen werden.
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Nr. 8 bleibt unverändert
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IIbleibt unverändert