Änderungen an der Spiel- und Jugendordnung (Umlauf VV 04.09.2020)

09. September 2020 · Amtliches · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat am 04.09.2020 im Umlaufverfahren folgende Änderungen der Spiel- und Jugendordnung beschlossen, die sofort in Kraft treten.

§ 30a SpO: alternative Spielmodelle

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Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
In der Spielzeit 2020/2021 können Spielklassen zum Zwecke der Durchführung von Qualifika-tionsrunden in zwei Gruppen geteilt werden, denen sich eine Auf- und Abstiegsrunde an-schließt.

Die Qualifikationsrunden werden in Vor- und Rückrunde mit wechselndem Platzvorteil ausge-tragen. Die Tabelle der jeweiligen Qualifika-tionsrunde richtet sich nach den dort erreichten Punkten. Im Frauenbereich kann die Quali-fikationsrunde auch in einer Einfachrunde ausgetragen werden.

Nach Abschluss der Qualifikationsrunden schließt sich eine Aufstiegsrunde zur Ermittlung der Aufsteiger und eine Abstiegsrunde zur Er-mittlung der Absteiger an. Die Zuteilung der Mannschaften zur Auf- oder Abstiegsrunde er-gibt aus der jeweiligen Platzierung in der Tabel-le der Qualifikationsrunde. Die Spiele der Auf-stiegsrunde werden in Vor- und Rückrunde aus-getragen. Die Spiele der Abstiegsrunde werden nur in einer Einfachrunde ausgetragen.

Im Frauenbereich können die Spiele der Auf- und Abstiegsrunde auch nur mit Hin- und Rückspiel zwischen den Mannschaften der jeweils anderen Teilgruppe ausgetragen werden. Dabei werden die Punkte und Ergeb-nisse aus den Spielen der Qualifikationsrun-de zwischen den Mannschaften der eigenen Teilgruppe der Qualifikationsrunde in die Auf- und Abstiegsrunde mit übernommen.

Soweit im Frauenbereich die Qualifikations-runde in einer Einfachrunde ausgetragen wird, findet eine Punkteübernahme aus der Qualifikationsrunde in die Auf- bzw. Ab-stiegsrunde nicht statt. In diesem Fall ist die Auf- und Abstiegsrunde in vollständiger Vor- und Rückrunde auszutragen.

Im Herrenbereich findet eine Punkteübernah-me aus der Qualifikationsrunde in die Auf- bzw. Abstiegsrunde nicht statt.

Die Wertung der oben genannten Spiele erfolgt gemäß § 30 Nr. 1 Satz 2 Spielordnung.

Meister ist, wer nach Durchführung aller Spiele der Aufstiegsrunde die meisten Punkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Punkte in der Abstiegsrunde erzielt haben und damit einen der festgelegten Ab-stiegsplätze belegen.

Abweichend hiervon ist im Frauenbereich, soweit eine Punkteübernahme in die Auf- und Abstiegsrunde nach den oben genann-ten Regelungen erfolgt, die Mannschaft Meister, die nach Durchführung aller Spiele der Qualifikations- und Aufstiegsrunde die meisten Punkte erzielt hat. Zudem sind in diesem Fall die Mannschaften Absteiger, die die wenigsten Punkte in der Qualifikations- und Abstiegsrunde erzielt haben und damit einen der festgelegten Abstiegsplätze bele-gen.

Die Anzahl der an der Auf- und Abstiegsrunde teilnehmenden Mannschaften bzw. die Plat-zierung in der Tabelle, bis zu welcher eine Zu-teilung zur Auf- oder Abstiegsrunde erfolgt, die Zahl der Auf- und Absteiger in der jeweiligen Spielklasse sowie weitere Einzelheiten zum vor-genannten Spielmodell werden in den Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2020/2021 (Ausführungsbestimmungen) fest-gelegt.

Scheidet eine Mannschaft vor oder während der Qualifikations-, Auf- oder Abstiegsrunde aus dem Wettbewerb aus, finden die Vorschriften des § 38b Spielordnung Anwendung. Mann-schaften, die aus der Aufstiegsrunde ausschei-den, werden auf die Anzahl der definierten Ab-steiger angerechnet. Gleiches gilt bei Verzicht auf die Teilnahme an der Auf- oder Abstiegs-runde.

Das Spielmodell des § 30 a Spielordnung kann im Herrenbereich nur in Spielklassen auf Kreis-ebene mit einer Klassenstärke von mehr als 14 Mannschaften durchgeführt werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 30 Spielordnung entsprechend.

§ 16 JO: Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern

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Nrn. 1 bis 7 sowie die Sonderregelungen für die Spielzeit 2019/2020 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Die Meisterschaftsrunden der Juniorinnen und Junioren des Spieljahres 2020/2021 (ein-schließlich aller Entscheidungs-, Aufstiegs- und Qualifikationsspiele sowie der vom Ver-band in Spielrunden organisierten Spiele) können aufgrund der Corona-Pandemie vom Verbandsvorstand nach Anhörung des Ver-bandsausschusses für Frauen- und Mädchen-fußball bzw. des Verbandsjugendausschus-ses jederzeit abgebrochen werden.

Nach einem Abbruch entscheidet der Ver-bandsvorstand, ebenfalls nach Anhörung des Verbandsausschusses für Frauen- und Mäd-chenfußball bzw. des Verbandsjugendaus-schusses, über die Wertung, einschließlich der hierzu erforderlichen Regelungen, inklu-sive zum Auf- und Abstieg von Mannschaf-ten, nach sportlichem Ermessen. Zur Ermitt-lung der Meister, Aufsteiger und Absteiger kann insbesondere die Quotienten-Regelung herangezogen werden.

Sofern vorgesehene Aufstiegsspiele auf-grund der Corona-Pandemie ganz oder teil-weise nicht abgeschlossen werden können, entscheidet der Verbandsvorstand nach An-hörung des Verbandsjugendausschusses über einen etwaigen Abbruch bzw. vorzeitige Beendigung der Aufstiegsspiele sowie über die Wertung und Ermittlung der Aufsteiger, einschließlich der hierzu erforderlichen Re-gelungen. Hierbei kann im Hinblick auf die Wertung, einschließlich der Ermittlung der Aufsteiger, insbesondere die Quotientenre-gelung herangezogen werden.

Auch bei einer nicht abgeschlossenen Spiel-zeit sind Absteiger zu ermitteln. Bei erheb-licher pandemiebedingter Unterschreitung der ursprünglich durch den Spielplan festge-legten Anzahl der Spiele in Ligen, Spielklas-sen oder auch von einzelnen Mannschaften kann vom Verbandsvorstand, inklusive der erforderlichen Detailregelungen, festgelegt werden, dass in den betroffenen Ligen und Spielklassen bzw. im Hinblick auf die betrof-fenen Mannschaften keine Wertung erfolgt (einschließlich Auf- und Abstieg). Auch hierzu ist vor der Entscheidung der jeweils zuständige Verbandsausschuss anzuhören.

Zudem ist der Verbandsvorstand nach Anhö-rung des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball bzw. des Verbandsju-gendausschusses vor oder während der Spielzeit 2020/2021 dazu berechtigt, über eine aufgrund der Corona-Pandemie erfor-derliche Verkürzung oder sonstige Ände-rung der vom Verband veranstalteten Liga-wettbewerbe, einschließlich der sich daraus ergebenden Folgen sowie der damit verbun-denen notwendigen Regelungen, abschlies-send zu entscheiden.

§ 16a JO: Qualifikationsspiele und Qualifikationsrunden vor den Meisterschaftsrunden

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Nrn. 1 bis 5 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Im Falle einer Unterbrechung von den Haupt-runden der Meisterschaftsrunden vorange-stellten Qualifikationsrunden durch Be-schluss des Verbandsvorstandes wird die Qualifikation nicht weitergeführt. Durch ört-lich begrenzte Umstände bedingte einzelne oder kurzzeitige Spielausfälle sollen nach Möglichkeit nachgeholt werden.

Im Falle der Fortsetzung der Verbandsrun-den durch Beschluss des Verbandsvorstan-des ist nach abgebrochener Qualifikation wie folgt zu verfahren:
Unter angemessener Berücksichtigung der in den Qualifikationsgruppen bis zur Unterbre-chung erzielten Spielergebnisse nimmt der zuständige Kreisjugendausschuss die Zutei-lung der Mannschaften zur Kreisliga und zu den Kreisklassen gemäß den vor dem Rund-enstart in den Verbindlichen Bestimmungen des jeweiligen Kreises festgelegten Kriterien unter sportlichen Gesichtspunkten vor. Hier-zu kann die Quotienten-Regelung herangezo-gen werden.

§ 31 JO: Spielklassen - Spielbetrieb

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Nrn. 1 bis 8 sowie die Sonderregelungen für die Spielzeit 2019/2020 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Im Spieljahr 2020/2021 können Meister-schaftsrunden abweichend von § 31 Nr. 1 Jugendordnung ausnahmsweise in speziell angepassten Systemen durchgeführt werden, wenn die Anzahl der einer Liga oder Spiel-klasse zugehörigen Mannschaften eine nor-male Runde mit Hin- und Rückspielen nicht zulassen.

Das „Ein-Runden-System“ (ohne Rückspiele) kann In allen Ligen und Spielklassen ange-wendet werden. Ligen und Spielklassen kön-nen bei Bedarf für Vorrundenspiele in je-weils zwei Spielgruppen aufgeteilt werden. In anschließenden „Meisterrunden“ und „Ab-stiegsrunden“ kann eine neue leitungsge-rechte Zuteilung der Mannschaften erfolgen.

Unbenommen bleibt den Kreisen die Mög-lichkeit der Bildung kleinerer Ligen und Spielklassen durch den Hauptrunden voran-gestellten Qualifikationsrunden oder Quali-fikationsturnieren.

Nähere Regelungen zu den infrage kommen-den Spielsystemen erfolgen durch den Ver-bandsausschuss für Frauen- und Mädchen-fußball für Juniorinnen bzw. der Verbands-jugendausschuss für Junioren vor Runden-beginn in speziellen Durchführungsbestim-mungen.

§ 35 JO: Pokalspiele

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Nrn. 1 bis 4 sowie die Sonderregelungen für die Spielzeit 2019/2020 bleiben unverändert

Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Der Verbandsvorstand des HFV wird ermäch-tigt, über eine aufgrund der Corona-Pande-mie notwendige vorzeitige Beendigung, Ver-längerung oder sonstige Veränderung der Pokalwettbewerbe auf Verbands- und Kreis-ebene sowie über die sich daraus erge-benden Folgeregelungen zu entscheiden. Er bezieht die Empfehlungen des HFV-Präsi-diums und des Verbandsjugendausschusses sowie des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball in seine Entscheidung mit ein.

Im Falle des Abbruchs werden der Verbands-jugendausschuss bzw. der Verbandsaus-schuss für Frauen- und Mädchenfußball er-mächtigt, unter Anwendung der Vorgaben des Verbandsvorstandes Teilnehmer an übergeordneten Pokalwettbewerben (DFB) für die jeweils folgende Spielzeit festzule-gen.

Darüber hinaus wird der Verbandsjugend-ausschuss bzw. der Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball ermächtigt, be-reits für die Spielzeit 2020/2021 Regelungen und Entscheidungen über die Nominierung von Teilnehmern an übergeordneten Pokal-wettbewerben zu festzulegen. Dies gilt jeweils auch für die Bestimmung von Teil-nehmern an weiterführenden Pokalwett-bewerben (DFB-Pokal).

Im Falle pandemiebedingter Terminenge wird der Verbandsjugendausschuss bzw. der Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchen ermächtigt, die Teilnehmer am Achtelfinale (sechzehn Mannschaften) anstelle des für Po-kalrunden üblichen „KO-Systems“ unter den für den Hessenpokal qualifizierten Mann-schaften (Kreispokalsieger, Hessenligisten und Bundesligisten) in Turnierform auszu-spielen. Die Zuordnung der Mannschaften zu den Turnieren ist auszulosen.

Die erforderliche Anzahl der Turniere, die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften pro Turnier und Einzelheiten zur Auslosung sind in Durchführungsbestimmungen vor Beginn der Runde von den zuständigen Ausschüs-sen festzulegen, wobei regionale Gesichts-punkte berücksichtigt werden können.