Änderung Spielordnung (VV 23.04.2021)

23. April 2021 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 23.04.2021 folgende Änderung der Spielordnung beschlossen:

§ 44 SpO: Freiwilliger Abstieg

alte Version:


Nr. 4
Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spiel-jahres zu, werden die Mannschaften am Sai-sonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die defi-nierten Absteiger in dieser Klasse angerech-net. In diesem Fall ist die freiwillig abgestie-gene Mannschaft mindestens eine Spielklas-se tiefer einzustufen.

Die Abstiegsregelungen der neuen Spielklasse des Vereins werden hierdurch im alten Spiel-jahr nicht berührt.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr.4 gesetzte Frist vom 15.Mai wird bis zum 30.Juni verlängert

neue Version:
Nrn. 1 bis 3 bleiben unverändert

Nr. 4
Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spiel-jahres zu, werden die Mannschaften am Sai-sonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die defi-nierten Absteiger in dieser Klasse angerech-net. In diesem Fall ist die freiwillig abgestie-gene Mannschaft mindestens eine Spielklas-se tiefer einzustufen.

Die Abstiegsregelungen der neuen Spielklasse des Vereins werden hierdurch im alten Spiel-jahr nicht berührt.

Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr.4 gesetzte Frist vom 15.Mai wird bis zum 30.Juni verlängert

Für das Spieljahr 2020/2021 gilt:
Die in Nr.4 gesetzte Frist vom 15.Mai wird bis zum 6.Juni verlängert