Änderung in der Spielordnung

27. September 2017 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat auf seiner Sitzung am 16.09.2017 folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen:

 

Der Verbandsvorstand hat auf seiner Sitzung am 16.09.2017 folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen:

SpO § 19 Doping

alte Version:

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4.Ausnahmebewilliigung zu therapeutischen Zwecken (TUE)
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken erteilt werden, mit der die Anwendung einer in der WADA-Dopingliste aufgeführten Substanz oder Methode zugelassen wird.
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neue Version:

Nrn. 1 bis 3 bleiben unverändert
4.Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (TUE)
Einem Spieler kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken erteilt werden, mit der die Anwendung einer in der WADA-Dopingliste aufgeführten Substanz oder Methode zugelassen wird.
Nrn. 5 bis 8 bleiben unverändert