Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.02.2024 folgende Änderung der Ehrungsordnung beschlossen:
alte Version: Nr. 5:Innerhalb einer Frist von fünf Jahren darf keine neue Ehrung erfolgen.
neue Version: Nrn. 1-4 bleiben unverändert Nr. 5: Für Ehrungen nach § 1 gilt zusätzlich, dass innerhalb einer Frist von fünf Jahren keine neue Ehrung nach § 1 erfolgen darf.