Änderung der Spielordnung (VV 08.09.2018)

10. September 2018 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 08.09.2018 folgende Änderung der Spielordnung beschlossen:

alte Version:

Nr. 1
Die Vereine können in Meisterschaftsspielen und Spielen um den Hessenpokal während der gesamten Spielzeit einschließlich einer Verlängerung drei Spieler austauschen.

Im Spielbetrieb ohne Aufstiegsberechtigung können vier Spieler ausgewechselt werden.

Bei Freundschaftsspielen und Spielen von AH-Mannschaften können maximal 6 Spieler ausgewechselt werden, wenn die beteiligten Vereine vor Beginn des Spiels keine andere Vereinbarung getroffen haben.

neue Version:

Nr. 1
Die Vereine können in Meisterschafts- und Pflichtspielen grundsätzlich drei Spieler austauschen.

Die Anzahl von Spielerwechsel bei Pflichtspielen mit Verlängerung regelt § 28 Spielordnung.

Im Spielbetrieb ohne Aufstiegsberechtigung können vier Spieler ausgewechselt werden.

Bei Freundschaftsspielen und Spielen von AH-Mannschaften können maximal 6 Spieler ausgewechselt werden, wenn die beteiligten Vereine vor Beginn des Spiels keine andere Vereinbarung getroffen haben.

Nrn. 2 bis 3 bleiben unverändert