Änderung der Satzung, Rechts- und Verfahrensordnung (VV 30.11.2024)

23. Januar 2025 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 nachstehende Änderungen beschlossen.

§ 25 Satz: Aufgaben des Präsidiums

Alte Version:



Nr.12:
Das Präsidium beruft den Verbandsanwalt sowie seinen Stellvertreter.

Neue Version:

Nrn. 1 bis 11 bleiben unverändert

Nr.12:
Das Präsidium beruft den Verbandsanwalt sowie bis zu drei stellvertretende Verbands-anwälte.

Nr. 13 bleibt unverändert

§ 44a Satz: Verbandsanwalt

Alte Version:

Nr.1.
Das Präsidium kann einen Verbandsanwalt und seinen Stellvertreter berufen.

Neue Version:

Nr.1.
Das Präsidium kann einen Verbandsanwalt sowie bis zu drei stellvertretende Verbandsanwälte berufen.

Nrn. 2 und 3 bleiben unverändert

§ 16 RVO: Besetzung

Alte Version:



Nr.4:
Bei Verfahren gegen einen Fußball-Lehrer oder einen Trainer mit A-Lizenz, mit Ausnahme von Ein-zelrichterverfahren, muss der Kammer ein Mitglied des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer als Beisitzer angehören.


Neue Version:

Nrn. 1 bis 3 bleiben unverändert

Nr.4:
Bei Verfahren gegen einen Trainer mit Pro-, A-, Tor-wart-A- und A+-Lizenz, mit Ausnahme von Ein-zelrichterverfahren, muss der Kammer ein Mitglied des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer als Beisitzer angehören.

Nr. 5 bleibt unverändert