Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 nachstehende Änderung der Jugendordnung beschlossen.
Änderung der Jugendordnung (VV 22.08.2024)
§ 29a: Einsatz von A- und B-Junioren in Herrenmannschaften
alte Version:
Nr.2:
Einem A-Junioren des jüngeren Jahrgangs kann auf Antrag gemäß Nr. 6 die zusätzliche Spielberechtigung für alle Herrenmannschaften seines Vereins erteilt werden, wenn er innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Eingang des Antrags bei der HFV-Geschäftsstelle in
- einer DFB-Nationalmannschaft oder
- einer HFV-Auswahlmannschaft
- in Vergleichswettspielen mit anderen Landesverbänden,
- Spielen bei den süddeutschen Meisterschaften oder
- Spielen beim DFB-Länderpokal
eingesetzt worden ist. Hierzu zählen nicht Testspiele gegen Vereinsmannschaften.
Hat der A-Junior des jüngeren Jahrgangs, für den der Antrag auf zusätzliche Spielberechtigung für Herrenmannschaften seines Vereins auf dieser Grundlage gestellt werden soll, das achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet, entfallen die Vorgaben gemäß Nr. 6 Buchstaben b) und c).
Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Angehörige eines Lizenzvereins und/oder eines anerkannten DFB-Nachwuchsleistungszentrums sind, kann neben den Regelungen zu § 2 b) dieser Vorschrift der Verbandsjugendwart in Ausnahmefällen und aus Gründen der Talentförderung auf Antrag des Vereins gemäß Nr. 6 die Sondergenehmigung zum Einsatz in der 1. Herrenmannschaft des Vereins erteilen. Handelt es sich bei der ersten Herrenmannschaft um eine Lizenzmannschaft, kann die Spielberechtigung auch für deren erste Amateurmannschaft erteilt werden, wenn diese mindestens der fünften Spielklassenebene angehört.
Bei der Antragsstellung sind die Vorgaben aus Nr. 6 zu beachten.
Nr.3:
Für B-Junioren, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und Angehörige eines Lizenzvereins und/oder eines anerkannten DFB-Nachwuchsleistungszentrums sind, kann der Verbandsjugendwart auf Antrag des Vereins gemäß Nr. 6 die Sondergenehmigung zum Einsatz in der 1. Herrenmannschaft des Vereins erteilen. Handelt es sich bei der ersten Herrenmannschaft um eine Lizenzmannschaft, kann die Spielberechtigung auch für deren erste Amateurmannschaft erteilt werden, wenn diese mindestens der fünften Spielklassenebene angehört.
Abweichend von Nr. 6 Buchstabe c) ist in solchen Fällen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Sportärztin oder eines Sportarztes erforderlich.
Nr.5:
Die Voraussetzungen gemäß Nr. 1 bis 2 gelten auch für den Einsatz in einer Lizenzspielermannschaft, sofern dem A-Junior die nach dem Lizenzspielerstatut erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.
Nr.6:
Voraussetzungen für das Erteilen der zusätzlichen Spielberechtigung zum Einsatz in Herrenmannschaften für A-Junioren, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für B-Junioren gemäß Nr. 3 sind in jedem einzelnen Fall:
- Schriftlicher Antrag des Vereins auf dem vorgeschriebenen vollständig ausgefüllten Formular,
- Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und
- Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes.
neue Version:
Nr.1 bleibt unverändert
Nr.2:
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der 5. Spielklassenebene angehören, kann auf Antrag gemäß Nr. 5 eine zusätzliche Spielberechtigung für die 1. Herrenmannschaft erteilt werden, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Eingang des Antrags bei der HFV-Geschäftsstelle in
- einer DFB-Nationalmannschaft oder
- einer HFV-Auswahlmannschaft
- in Vergleichswettspielen mit anderen Landesverbänden,
- Spielen bei den süddeutschen Meisterschaften oder
- Spielen beim DFB-Länderpokal
eingesetzt worden sind. Hierzu zählen nicht Testspiele gegen Vereinsmannschaften.
Hat der A-Junior des jüngeren Jahrgangs, für den der Antrag auf zusätzliche Spielberechtigung für Herrenmannschaften seines Vereins auf dieser Grundlage gestellt werden soll, das achtzehnte Lebensjahr bereits vollendet, entfallen die Vorgaben gemäß Nr. 5 Buchstaben b) und c).
Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs und B-Junioren, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, und die einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene angehören, kann eine Spielberechtigung für die Lizenzmannschaft bzw. die erste Herrenmannschaft erteilt werden.
Dies gilt entsprechend für die 2. Herren-Mannschaft eines Vereins bzw. einer Kapitalgesellschaft mit vom DFB anerkanntem bzw. von der DFL lizenziertem Nachwuchs-Leistungszentrum, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört.
Bei der Antragsstellung sind die Vorgaben aus Nr. 5 zu beachten.
wird gestrichen
Alte Nr. 4 wird neue Nr. 3
Nr.4:
Gehört ein Junior im Sinn der vorstehenden Absätze einem Verein oder einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen an, so entscheidet über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme am Spielbetrieb der Lizenzligen die DFL Deutsche Fußball Liga nach der DFB-Jugendordnung und der Lizenzordnung Spieler des Ligastatuts. Diese Ausnahmegenehmigung gilt für alle Bundesspiele der Lizenz-Mannschaft (insbesondere in der Bundesliga, in der 2. Bundesliga und im DFB-Vereinspokal). Für alle weiteren Mannschaften entscheidet, auch bei den Lizenzligen angehörenden Vereinen und Kapitalgesellschaften, der zuständige Landes- bzw. Regionalverband über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Nr.5:
Voraussetzungen für das Erteilen der zusätzlichen Spielberechtigung zum Einsatz in Herrenmannschaften für A-Junioren, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für B-Junioren gemäß Nr. 2 sind in jedem einzelnen Fall:
- schriftlicher Antrag des Vereins auf dem vorgeschriebenen vollständig ausgefüllten Formular,
- Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und
- Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes, bzw. für B-Junioren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Sportärztin oder eines Sportarztes.
Alte Nr. 7 wird neue Nr. 6