Bestimmungen für Trikotwerbung
Werbung auf Spielkleidung ist grundsätzlich gestattet.
Es müssen hierbei jedoch einige Vorgaben beachtet werden.
Werbung auf dem Trikot ist nur auf der Brust gestattet. Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenständen ist nicht erlaubt.
Der HFV beschließt jedoch vor jeder Spielzeit, ob er die Werbefläche auf dem Ärmel für bestimmte Spielklassen zentral vermarktet oder dies den Vereinen freigibt.
Vereine die diesbezüglich Werbeverträge abschließen, sollten beachten, dass diese nicht über das Ende einer Spielzeit hinaus abgeschlossen werden, da der HFV für jedes Jahr neu diesen Beschluss fasst.
Dies gilt nicht für die Werbung auf der Trikotvorderseite, welche generell und unbefristet freigegeben ist.
Ein Verein kann für jede seiner Mannschaften einen eigenen Trikotsponsor haben. Der Trikotsponsor darf in einem Spieljahr allerdings nur für maximal zwei seiner Produkte werben. Dies gilt auch für den Aufdruck mit Symbolen des Sponsors.
Wichtig hierbei ist, dass pro Spiel nur für ein Produkt geworben werden darf. Ein weiterer Sponsor auf dem gleichen Satz Spielkleidung ist nicht erlaubt.
Vereine dürfen Trikotwerbung auf folgenden Flächen anbringen:
Für jede Werbefläche gilt
Alle weiteren Einzelheiten können den Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung des DFB entnommen werden (Anhang 8 zur Satzung HFV).
August 2009, Eric Maas
14.08.2009/lg