Informationen zur Neugründung eines Vereins

Vorrausetzung für die Neugründung eines Vereins

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im HFV ergeben sich aus § 7 Satzung. Zunächst muss der neugegründete Verein Mitglied beim Landessportbund Hessen (lsb h) werden. Über den lsb h genießt er auch Versicherungsschutz. Die Gebühren und Beiträge beim lsbh erfragen Sie bitte bei diesem (Abteilung Vereinshilfe: vereinsfoerderung(at)lsbh(dot)de).

Vom lsb h wird der Antrag dann uns, dem HFV als zuständigem Fachverband, weitergeleitet. Dem HFV sind nach § 7 Satzung folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Der Nachweis über die ordnungsgemäße Gründung des Vereins,
b) eine Ausfertigung der Vereinssatzung,
c) eine namentliche Liste des Vereinsvorstandes mit Anschriften,
d) der Nachweis über ein eigenes oder gepachtetes Spielfeld oder die Bestätigung, dass ein anderes Spielfeld regelmäßig  mitgenutzt werden kann.

Für die Mitwirkung im Spielbetrieb des HFV ist insbesondere Punkt d) entscheidend. Der Verein sollte darüber hinaus rechtzeitig vor Saisonbeginn Kontakt mit seinem zuständigem Kreisfußballwart aufnehmen, um eine Eingliederung in den Spielbetrieb (unterste Spielklasse) zu gewährleisten. Die Festlegung des Spielgeschehens erfolgt im Regelfall bis Mitte Juni eines Jahres, sodass interessierte Vereine rechtzeitig, bis spätestens Ende Mai, Kontakt zum Kreisfußballwart aufnehmen sollten.

Der Mitgliedsbeitrag beim HFV beträgt 50,- € jährlich (Betrag für die unterste Spielklasse). Hinzu kommen noch Gebühren für die Ausstellung von Pässen, insbesondere bei Vereinswechseln, sowie Schiedsrichterkosten während der Saison; sowie eventuelle Strafen, Kosten und sonstige in Satzung und Ordnungen des HFV geregelten Verpflichtungen der Mitgliedsvereine.

Alternativ kann ein Verein auch zunächst als Freizeitfußballverein aufgenommen werden, ohne am regulären Spielbetrieb teilzunehmen. Dann benötigt der Verein zunächst keine Pässe, der Mitgliedsbeitrag beträgt in diesem Fall 40,- €, u.U. kann vom Nachweis eines Spielfeldes in diesem Fall abgesehen werden.

Übrigens handelt es sich bei den Mitgliedsvereinen des HFV um gemeinnützige und eingetragene Vereine. Über die Eintragung des Vereins, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Fragen der Satzungsgestaltung erhalten Sie weitere Informationen beim lsb h.

Jens-Uwe Münker, 20. März 2007

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