Informationen zur Wechselperiode II und was zu beachten ist.
Zusammengestellt von Walter Sitorius (Leiter der Paßstelle).
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Wechselperiode II endet am 31. Januar 2013
Am 31. Januar 2013 endet die Wechselperiode II.
Vereine, die innerhalb der Wechselperiode II (1.1. bis zum 31.1.) einen Seniorenspieler, als Amateur oder Vertragsspieler verpflichten wollen, gilt auch für den A-Junior des Jahrgangs 1994 und das B-Mädchen des Jahrgangs 1996, müssen die vollständigen Unterlagen (Antrag auf Spielberechtigung, Beleg über die Abmeldung an den abgebenden Verein, nachträgliche Freigabe sowie einen Vertragsspielervertrag) bis zum
31. Januar 2013; 24:00 Uhr
entweder persönlich bei der Passstelle abgeben oder so zeitig per Einschreiben zuschicken damit sichergestellt ist, dass die Unterlagen mit dem Ende der Wechselperiode II, bei der Geschäftsstelle des Hessischen Fussball-Verbandes eingehen.
Für die Fristenwahrung gilt ausschließlich der Eingang der Unterlagen bei der Geschäftsstelle.
Wir bitten eindringlich darum die Unterlagen nur per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein aufzugeben.
Nur so ist eine Nachverfolgung im Zweifelsfall möglich.
Walter Sitorius
Leiter Passstelle