HFV Ü50 Krombacher Hessencup auf Kleinfeld
am 13. August 2011 beim SV Altenmittlau
1. Veranstalter
Veranstalter ist der Hessische Fußball-Verband. Turnierleiter ist Holger Speier, Mitglied des Ausschusses für Freizeit- und Breitensport.
2. Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, sowie der Satzung und den Ordnungen des HFV gespielt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des HFV. Pro Fußballkreis können zwei Mannschaften gemeldet werden. Bereits bestehende und beim Verband gemeldete und eingetragene Spielgemeinschaften sind zugelassen und werden als ein Verein behandelt.
Die Spieler müssen sich vor Turnierbeginn durch einen Spielerpass legitimieren und im Jahr 1961 oder früher geboren sein. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung. Spielgemeinschaften aus maximal zwei Vereinen des selben Kreises können für den HFV Ü50-Cup gebildet werden. Sie müssen bis spätestens 1. August 2011 beim zuständigen Kreisfußballwart und beim AH-Beauftragten bzw. Freizeit- und Breitensportreferenten des Kreises gemeldet werden.
Die Meldefrist für die Mannschaften ist der 15. Juli 2011.
4. Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12, einschließlich Torhüter, von denen sich 6 (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Es können alle Spieler zum Einsatz kommen. Ein Wiedereinwechseln der Spieler ist erlaubt. Gewechselt wird grundsätzlich an der Mittellinie und nur bei Spielunterbrechung.
5. Turniermodus
Das Turnier wird in Vor- und Endrunde ausgetragen. Der Sieger eines Spiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Spielen Punktgleichheit, entscheidet die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet ein 9-Meter-Schießen. Das Spiel um Platz drei wird im 9-Meter-Schießen entschieden.
Die Turnierleitung behält sich eine Änderung des Turniermodus vor.
6. Spieldauer
Die Spielzeit beträgt für die 5er-Gruppe und die Finalrunde 1 x 15 Minuten, in der 4er-Gruppe 1 x 20 Minuten pro Spiel. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft. Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeit vor.
7. Spielentscheidung durch 9-Meter-Schießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Es wird ausgelost, welche Mannschaft den ersten Torschuss ausführt. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge und mit denselben Schützen fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Ansonsten gelten die Regeln des HFV bzw. DFB.
8. Grätschverbot
Zum Schutz der teilnehmenden Spieler wird ein generelles Grätschverbot für Zweikämpfe am Mann erhoben. Auch der Versuch ist strafbar. Ausführung und Versuch werden mit einem direkten Freistoß bestraft.
9. Verwarnung und Feldverweis
Eine Gelb-Rote Karte bedingt den Ausschluss aus dem laufenden Spiel und zieht keine Spielsperre nach sich. Spieler, die mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen werden, sind für alle weiteren Spiele des Turniers gesperrt und eine Meldung geht an die zuständige Rechtsinstanz.
10. Turnierleitung
Die Turnierleitung ist für alle endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung.
11. Schiedsrichter
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Hessischen Fußball-Verbandes geleitet.
12. Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck).
Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Stutzen, Schienbeinschützern und Fußbekleidung.
13. Abseits
Die Abseitsregel gemäß der Regel 11 der Fußball-Regeln wird aufgehoben.
14. Spielfeld
Die Spiele werden auf dem Kleinfeld ausgetragen.
15. Rückpass zum Torwart
Die Rückpass-Regel gemäß der Regel 12 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.
16. Preise
Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde. Die vier erstplatzierten Mannschaften erhalten Pokale. Der Turniersieger erhält zudem den HFV Ü50-Wanderpokal, der bis zum nächsten Ü50-Cup in seinem Besitz bleibt. Der Wanderpokal muss rechtzeitig vor dem nächsten Ü50-Cup an die HFV Geschäftsstelle zurück gegeben werden. Wird der Wanderpokal von einer Mannschaft drei mal in Folge oder insgesamt fünf mal gewonnen, darf die Mannschaft den Pokal behalten.
Die Siegerehrung für alle Mannschaften findet nach dem Endspiel statt.
Frankfurt, 26. Juli 2011
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND
Holger Speier
Turnierleiter