Turnierbestimmungen

TURNIERBESTIMMUNGEN für den Ü40 Krombacher Hessencup am 23. Juni 2012 in Jügesheim
1.    Veranstalter
Veranstalter ist der Hessische Fußball-Verband. Turnierleiter ist Jörg Hinterseher, Mitglied des Ausschusses für Freizeit- und Breitensport.

2.    Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen des HFV gespielt.

3.    Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des HFV. Pro Fußballkreis kann eine Mannschaft gemeldet werden. Diese sollte in einer Ü40 Kreismeisterschaft im Vorfeld des Ü40 Krombacher Hessencups ermittelt werden.
Folgende Regelung gilt für den Kreis, in dem der Ü40 Krombacher Hessencup gespielt wird: Wenn mehr als eine Mannschaft im Kreis am Ü40 Krombacher Hessencup teilnehmen möchte, muss eine Kreismeisterschaft (auch als Entscheidungsspiel) durchgeführt werden. Der Kreismeister vertritt den Kreis dann beim Ü40 Krombacher Hessencup. Zudem ist die Mannschaft des Vereins, der den Ü40 Krombacher Hessencup ausrichtet, teilnahmeberechtigt. Wird die Mannschaft des Vereins, der den Ü40 Krombacher Hessencup ausrichtet, Kreismeister, dann erhält die zweitplatzierte Mannschaft (Vizekreismeister) einen weiteren Startplatz beim Ü40 Krombacher Hessencup.
Bereits bestehende und beim Verband gemeldete und eingetragene Spielgemeinschaften sind zugelassen und werden als ein Verein behandelt. Der teilnehmende Verein muss eine AH- oder Ü40-Mannschaft im DFBnet-Meldebogen für das laufende Spieljahr angegeben haben. Bei einer SG reicht eine entsprechende Meldung eines an der SG beteiligten Vereins.
Die Spieler müssen sich vor Turnierbeginn durch einen Spielerpass legitimieren und im Jahr 1972 oder früher geboren sein. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung und die Schiedsrichter. Spielgemeinschaften aus maximal zwei Vereinen desselben Kreises können für den Ü40 Krombacher Hessencup gebildet werden. Sie müssen bis spätestens 8. Juni 2012 beim zuständigen Kreisfußballwart und Kreisreferenten für Freizeit- und Breitensport bzw. AH-Beauftragten gemeldet werden.

Die Meldefrist für die Mannschaften ist der 25. Mai 2012.

4.    Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 18 Spielern, einschließlich Torhüter, von denen sich 11 (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Es können alle Spieler zum Einsatz kommen. Ein Wiedereinwechseln der Spieler ist erlaubt. Gewechselt wird grundsätzlich an der Mittellinie und nur bei Spielunterbrechung.

5.    Turniermodus
Das Turnier wird in Vor- und Endrunde ausgetragen. Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet ein Elfmeterschießen.
Der Qualifikationsmodus für die Endrunde richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mann-schaften und wird nach Abschluss der Meldefrist festgelegt.

6.    Spieldauer
Die Spielzeit beträgt jeweils 20 Minuten. Enden die Spiele der Endrunde unentschieden, erfolgt die Entscheidung durch ein Elfmeterschießen (siehe Punkt 7 unten).
Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft. Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeiten vor.

7.    Spielentscheidung durch Elfmeterschießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Jeder Elfmeter muss von einem an-deren Spieler ausgeführt werden. Es dürfen nur Spieler, die sich am Ende des Spiels im Spiel be-finden, zum Elfmeterschießen antreten. Ansonsten gelten die Regeln des HFV bzw. DFB.

8.    Grätschverbot
Zum Schutz der teilnehmenden Spieler wird ein generelles Grätschverbot für Zweikämpfe am Mann erhoben. Auch der Versuch ist strafbar. Ausführung und Versuch werden mit einem direkten Freistoß bestraft.

9.    Verwarnung und Feldverweis
Eine gelb-rote Karte bedingt den Ausschluss aus dem laufenden Spiel und zieht keine Spielsperre nach sich. Spieler, die mit einer roten Karte bedacht werden, sind für alle weiteren Spiele des Tur-niers gesperrt, und eine Meldung geht an die zuständige Rechtsinstanz.

10.    Turnierleitung
Die Turnierleitung ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung.

11.    Schiedsrichter
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Hessischen Fußball-Verbandes geleitet.

12.    Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck).
Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen (Stutzen), Schienbeinschützern und Fußbekleidung.

13.    Abseits
Die Abseitsregel gemäß der Regel 11 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.

14.    Spielfeld
Die Spiele werden auf einem Großfeld ausgetragen.

15.    Rückpass zum Torwart
Die „Rückpass-Regel“ gemäß der Regel 12 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.

16.    Preise
Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde. Die vier erstplatzierten Mannschaften erhalten Pokale. Der Turniersieger erhält zudem den HFV Ü40-Wanderpokal, der bis zum nächsten Ü40 Krombacher Hessencup in seinem Besitz bleibt.
Der Wanderpokal muss rechtzeitig vor dem nächsten Ü40-Cup an die HFV Geschäftsstelle zu-rückgegeben werden. Wird der Wanderpokal von einer Mannschaft dreimal in Folge oder insgesamt fünfmal gewonnen, darf die Mannschaft den Pokal behalten.
Die Siegerehrung für alle Mannschaften findet nach der Endrunde statt.

17.    Qualifikation
Der hessische Ü40-Cupsieger qualifiziert sich für die Süddeutsche Ü40-Meisterschaft, die am 1./2. September bei der SG Stupferich (Badischer Fußball-Verband) stattfindet.

Frankfurt, 16. April 2012
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND

Jörg Hinterseher
Turnierleiter

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