Turnierbestimmungen HFV Ü30 Ladies-Cup 2012

TURNIERBESTIMMUNGEN für den 4. HFV Ü30 Ladies-Cup
Termin: 17. Juni 2012

1.    Veranstalter
Hessischer Fußball-Verband. Turnierleiterin ist Sabine Schäfer-Bode, Frauen- und Mädchenaus-schuss - Freizeit- und Breitenfußball -.

2.    Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen des HFV gespielt.

3.    Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des HFV. Die Spielerinnen müssen sich vor Turnierbeginn mit einem Spielerpass oder Nachweis ihrer Vereinsmitgliedschaft legitimieren. Alle Spielerinnen müssen mindestens 1982 oder früher geboren sein. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung. Spielgemeinschaften aus bis zu 5 Vereinen sind kreisüber-greifend zulässig. Voraussetzung ist ein formloser Antrag, der von den betroffenen Vereinen unterzeichnet wird. Der Antrag muss am Turniertag der Turnierleitung vorgelegt werden.

Die Meldefrist für die Mannschaften ist der 25. Mai 2012.

4.    Anzahl der Spielerinnen
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielerinnen einschließlich Torhüterin, von denen sich 7 (einschließlich Torhüterin) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Ein „fliegender Wechsel“ und Wiedereinwechseln der Spielerinnen sind erlaubt. Gewechselt wird grundsätzlich an der Mittellinie und nur bei Spielunterbrechung. 

5.    Turniermodus
Das Turnier wird in Vor- und Endrunde ausgetragen. Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet ein 9-Meter-Schießen. Die beiden Gruppen ersten erreichen die Endrunde, die im K.O. -System ausgespielt wird. Die Turnierleitung behält sich eine Änderung des Turniermodus vor.

6.    Spieldauer
Die Spielzeit beträgt 1 x 15 Minuten. Enden die Spiele der Endrunde unentschieden, erfolgt die Entscheidung durch ein 9-Meter-Schießen (siehe Punkt 7).
Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft.
Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeiten vor.

7.    Spielentscheidung durch 9-Meter-Schießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Jeder 9-Meter muss von einer anderen Spielerin ausgeführt werden. Es dürfen nur Spielerinnen, die sich am Ende des Spiels im Spiel befanden, zum 9-Meter-Schießen antreten. Ansonsten gelten die Regeln des HFV bzw. DFB.

8.    Verwarnung und Feldverweis
Eine gelb-rote Karte bedingt den Ausschluss aus dem laufenden Spiel und zieht keine Spielsperre nach sich.
Spielerinnen, die mit einer roten Karte bedacht werden, sind für alle weiteren Spiele des Turniers gesperrt, und eine Meldung geht an die zuständige Rechtsinstanz.

9.    Turnierleitung
Die Turnierleitung ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung. Die Turnierleitung behält sich Änderungen für die Durchführung des Turniers vor.

10.    Schiedsrichter/innen
Die Spiele werden von Schiedsrichter/innen des Hessischen Fußball-Verbandes geleitet.

11.    Ausrüstung der Spielerinnen
Es gelten die Bestimmungen des HFV. Jede Mannschaft muss zwei Sätze Trikots mitführen.

12.    Abseits
Die Abseitsregel ist aufgehoben.

13.    Spielfeld
Die Spiele werden auf einem Kleinfeld ausgetragen mit Jugendtoren (2 x 5 Meter).

14.    Rückpass zum Torwart
Die „Rückpass-Regel“ gemäß der Regel 12 der Fußball-Regeln bleibt bestehen.

15.    Preise
Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde. Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Pokale. Die Turniersiegerinnen erhalten zudem den HFV Ü30-Wanderpokal, der bis zum nächsten Ü30 Ladies-Cup in ihrem Besitz bleibt. Der Wanderpokal muss rechtzeitig vor dem nächsten Ü30 Ladies-Cup an die HFV Geschäftsstelle zurückgegeben werden. Wird der Wanderpokal von einer Mannschaft drei mal in Folge oder insgesamt 5 mal gewonnen, darf die Mannschaft den Pokal behalten.
Die Siegerehrung für alle Mannschaften findet nach der Endrunde statt.

Rotenburg a.d.F., Oktober 2011
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND

Sabine Schäfer-Bode
Turnierleiterin

HESSISCHER FUSSBALLVERBAND
Sabine Schäfer-Bode
Frauen- und Mädchenausschuss
- Freizeit- und Breitenfußball –
Brotgasse 6
36199 Rotenburg a.d.F.
Tel.: 06623/1542
Sabine.Schaefer-Bode@hfv-online.de

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