Auszug aus der Mädchenspielordnung des HFV (§14 Jugendordnung):
10 a) Mädchen, die in ihrem Stammverein in Juniorenmannschaften spielen und dort keine Spielmöglichkeit in einer Juniorinnenmannschaft haben, können miteiner Gastspielerlaubnis ihres Stammvereins zusätzlich die Spielberechtigungfür eine reine Mädchenmannschaft in einem anderen Verein erhalten. DieseGastspielerlaubnis wird schriftlich zwischen dem Stammverein und dem Vereinmit der reinen Juniorinnenmannschaft vereinbart. Sie wird durch Eintrag derPassstelle in den Spielerpass erteilt.
10 b) Die Gastspielerlaubnis gilt immer nur für ein Jahr. Während dieser Zeit ist das Mitwirken in anderen Mädchenmannschaften ausgeschlossen.
10 c) Die beiden beteiligten Vereine müssen dem HFV angehören.
10 d) Die Spielberechtigung gilt für Freundschaftsspiele sowie für Pflichtspiele im 7er, 9er- und 11er Feld und für die Hallenrunde. Die Spielerin muss den Originalpass des Stammvereins sowie die für die Spielzeit gültige Gastspielerlaubnis zur Passkontrolle vorlegen.
10 e) Der Spielbetrieb des Stammvereins hat grundsätzlich Vorrang; außerdem darf die Höchstspieldauer gem. § 15 Jugendordnung nicht überschritten werden.
10 f) Diese Regelung gilt für alle Altersklassen.
10 g) Das Gastspielrecht kann in der Zeit vom 01. August bis 31. März nur mit Zustimmung des Gastspielvereins erteilt werden.
Häufig gestellte Fragen:
1. Darf ein Mädchen des jüngeren B-Juniorinnen Jahrgangs mit einer Gastspielerlaubnis auch in einer Mannschaft der B-Junioren spielen, obwohl sie noch in der männlichen C-Jugend eingesetzt werden könnte?
Ja, da das Mädchen B-Jugendliche ist, darf sie auch bei den B-Junioren spielen. Dabei sollte aber auch berücksichtigt werden, ob das Mädchen kräftemäßig mit ihren männlichen Mannschaftskollegen mithalten kann.
2. Darf ein Mädchen mit einer Gastspielerlaubnis auch in einer Frauenmannschaft spielen?
Nein, die Gastspielerlaubnis gilt nur für Mädchenmannschaften und nicht für Frauenmannschaften.
3. Darf ein Mädchen des ältern B-Juniorinnen Jahrgangs eine Gastspielerlaubnis bekommen, wenn Sie auch in ihrem eigenen Verein eine Spielmöglichkeit in einer Frauenmannschaft hat?
Nein, die Zuführung in den weiblichen Bereich ist dann gegeben. Es benötigt dann keine Gastspielgenehmigung mehr. Sie kann einen Antrag auf Spielberechtigung in der Frauenmannschaft stellen.
4. Darf ein Mädchen, das in einem anderen Landesverband in einer Jungenmannschaft spielt, mit eine Gastspielerlaubnis in einer hessischen
Mädchenmannschaft spielen?
Prinzipiell müssen beide beteiligten Vereine dem Hessischen Fußball-Verband angehören (vgl. §14 Punkt 10 c) Jugendordnung)
5. Darf eine Gastspielerlaubnis für einen anderen Verein ausgestellt werden, wenn der Stammverein eine neue Mädchenmannschaft gründet?
Nein. Die Gastspielerlaubnis soll es Mädchen, die in Jungenmannschaften spielen, ermöglichen auch in einer reinen Mädchenmannschaft zu spielen, wenn ihr Stammverein keine eigene Mädchenmannschaft hat. Meldet der Stammverein nun aber eine neue Mädchenmannschaft erhält das Mädchen die Möglichkeit auch im Stammverein in einer Mädchenmannschaft zu spielen. Somit darf keine Gastspielerlaubnis mehr ausgestellt werden.