B-Juniorinnen Aufstiegsspiele zur Hessenliga - Durchführungsbestimmungen für die Saison 2011/12

1. Allgemeines
1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen.
Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten.

1.2. Die 6 Regionalmeister der Saison 11/12 spielen unmittelbar nach Beendigung ihrer Meisterschaftsrunden in Hin- und Rückspielen die 3 Aufsteiger zur Hessenliga aus. Die Teilnehmer zur Aufstiegsrunde werden von den Regionen gemeldet.
Alle Teilnehmer müssen sich auf Großfeld qualifiziert haben. Auf Grund noch nicht einheitlicher Strukturen kann ein Teilnehmer auch als Regionalmeister gemeldet werden, wenn er sich über eine Klasse in der Jugendstaffel oder anders benannten Mädchenstaffel (Großfeld) qualifiziert hat. Grundsätzlich sind in den Regionen aber Gruppenligen mit Auf- und Abstieg als höchste Ligen anzustreben.

1.3. Verzichtet ein Regionalmeister oder kann er auf Grund anderer Regelungen nicht teilnehmen, kann die Teilnahme innerhalb der Region an den nächstplatzierten Verein bis zu Tabellenplatz 2 übertragen werden.

1.4. Stichtag: 01.01.1995 bis 10.01.1998

1.5. Wertung der Aufstiegsspiele

Es gilt das Punkt- und Torverhältnis. Sind beide Mannschaften punktgleich, zählt die Tordifferenz, ist diese gleich zählt die Anzahl der geschossenen Tore. Sind auch diese gleich findet eine Verlängerung statt, ist dann immer noch keine Entscheidung getroffen folgt ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung

2. Spielberechtigung und Spielbetrieb
2.1. Spielberechtigt für die B-Juniorinnen Aufstiegsrunde sind alle Spielerinnen des Jahrgangs 01.01.1995 bis 01.01.98, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können.

2.2. Mädchenspielgemeinschaften sind aufgrund der z. Zt. noch geringen Spielerinnen-Zahlen im Mädchenbereich zugelassen.
Der Frauen- und Mädchenausschuss prüft jährlich die die Zulassung dieser Möglichkeit und kann diese für das darauffolgende Jahr entziehen.

3. Spielberichte
3.1. Für den Spielbetrieb sind Spielberichtsformulare des HFV zu verwenden

3.2. Der Originalspielbericht ist nach dem Spiel vom Schiedsrichter unverzüglich an den Klassenleiter zu senden. Hierfür stellt der Platzverein einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung.

4. Spielzeit
4.1. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten.

5. Auswechselspielerinnen
5.1. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spielerinnen in einer Spielunterbrechung aus und wieder eingewechselt werden (JO § 12).

5.2. Alle zum Einsatz gekommenen Auswechselspielerinnen sind sofort nach Spielende auf dem Spielberichtsbogen nachzutragen (max. 15 Spielerinnen).
Bei der ersten Einwechslung hat der eingewechselte Spieler dem Schiedsrichter eine Einwechselkarte mit seinem Namen, Geburtsdatum und der Nummer mit der er auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt ist/wird, zu übergeben (die Rückennummer auf der Spielkleidung muss identisch sein).

6. Schiedsrichter
6.1. Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der VSA zuständig.
Die Spiele werden nicht mit Gespann geleitet.

7. Sportrechtssprechung
7.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Hessenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend.

7.2. Zuständiges Rechtsorgan ist der Rechtsausschuss der Hessenligen.

8. Schlussbestimmungen
Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet.

 

gez. Ute Maaß
Klassenleiterin
Juni 2011

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