| 1. | Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen, sowie auf Grundlage des Hessenliga-Zulassungsvertrages durchgeführt. | |
| 2. | Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine: | |
| a) | Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters. | |
| b) | Der Regelspieltag ist entgegen des § 8 der SpO des HFV der Samstag.Wochentagsspiele sind zulässig, vor allem auch bei erforderlichen Nachhol- oder Wiederholungsspielen. | |
| c) | An den vom Verbandsspielausschuss beschlossenen und im „Hessenfußball“ veröffentlichten Pokalspielterminen haben diese Vorrang vor anderen Pflichtspielen. | |
| d) | Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf der Verbandsebene. | |
| 3. | Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko (§ 11 HFV-SpO)! | |
| Pflichtspiele, bei denen aufgrund aktueller Erkenntnisse der zuständigen Ordnungsbehörde die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, daß eine besondere Gefahrenlage eintreten wird, können vom Klassenleiter bis zu vier Tage vor dem Spieltermin auf einen möglichst in der Nähe liegenden Platz, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, verlegt werden. Darüber hinaus kann auch aus vorgenannten Gründen eine Terminänderung erfolgen. | ||
| 4. | Die Sicherheitsrichtlinien – Hessenliga - sind für die Vereine verbindlich und entsprechend umzusetzen. Pro Verein ist ein Sicherheits- und ein Fanbeauftragter schriftlich vor Beginn der Meisterschaftsrunde zu benennen. | |
| 5. | Spielverlegungen sind rechtzeitig vor dem ursprünglichen Termin schriftlich beim Klassenleiter zu beantragen. | |
| 6. | Beim Spiel fehlende Pässe sind innerhalb von vier Tagen nach dem Spiel unaufgefordert dem Klassenleiter vorzulegen, wobei eine Kopie – auch per Fax - ausreicht. Auf die Gültigkeit eines Passes mit überstempeltem Paßbild und Unterschrift des Spielers wird besonders hingewiesen. | |
| 7. | Der elektronische Spielbericht ist für alle 18 Hessenligisten Pflicht. Bei technischen Problemen oder sonstigen Rückfragen ist Herr Thomas Kaden zu kontaktieren. Telefon-Nr.: 069-677282-249 – e-mail: Thomas.Kaden@hfv-online.de - Handy-Nr. nur in dringenden Fällen: 0177-2293426. Ein ausgedruckter Spielbericht ist von beiden Vereinsbeauftragten zu unterschrei- ben und rechtzeitig vor Spielbeginn – zwecks Passkontrolle – dem Schiedsrichter zu übergeben. Es können maximal bis zu 18 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden! Wichtig ist dabei, dass auf den ersten 11 Plätzen die Anfangsformation aufgeführt werden muss; die Austauschspieler erst ab Position 12. | |
| 8. | Die Schiedsrichterkosten werden nicht an das Schiedrichtergespann ausgezahlt, sondern durch den Schiedsrichter direkt mit der HFV-Geschäftsstelle verrechnet. | |
| 9. | Es können nur Spieler zum Einsatz kommen, die rechtzeitig auf der Spielerliste im DFBnet eingetragen wurden. Diese Liste ist laufend zu aktualisieren, so dass ein nachrückender Spieler (Vereinswechsel oder vom eigenen Verein) rechtzeitig vor Beginn eines Spieles nachgemeldet sein muss, sonst kann er nicht zum Einsatz kommen. | |
| 10. | Auf die Beachtung des § 56 der Spielordnung des HFV - ordnungsgemäßer Platzaufbau - wird besonders hingewiesen. | |
| 11. | Trikottausch: | |
| Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten, muss in der Hessenliga der Gastverein, sofern erforderlich, die Trikots tauschen. Diese Absprache ist im Zusammenhang mit der Trikotwerbung des Heimvereine zu sehen. | ||
| 12. | Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen muss jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. | |
| 13. | Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 57 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden. | |
| 14. | Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze - Seiten 230 u. 231 im Anhang der HFV- Satzung (Ausgabe 2009) - durchzuführen. Über den Entscheid ist der Klassenleiter zu verständigen, der das Spiel absetzt oder auf einen neutralen Platz verlegen kann. | |
| 15. | Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte jeweils der übernächste Dienstag oder Mittwoch nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. | |
| 16. | Der Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften („Reserven in Konkurrenz")ist im allgemein verbindlichen Teil der DFB-Spielordnung für Vereine der 3. Liga, der Regional- und Oberligen gesondert geregelt. Nach Übernahme dieser Regelung in die Spielordnung des HFV ist der § 26 b für die Hessenliga verbindlich. Hiernach sind zwei Amateure oder Vertragsspieler nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der Hessen-, Regionalliga- oder 3. Ligamannschaft erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen wieder für Pflichtspiele in allen unteren Amateurmannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt. Jedoch gilt diese Einschränkung nicht für Spieler, die am 01. Juli 2011 das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, da diese sofort
eingesetzt werden können. In den Fällen, in denen die untere Mannschaft in der neuen Spielzeit vor der höheren, also der 1. Mannschaft beginnt, dürfen im ersten Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft nicht mehr als zwei Spieler aus den zuvor ausgetragenen Meisterschaftsspielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden. In den letzten vier Meisterschaftsspielen der unteren Mannschaften sowie in etwaigen Entscheidungs- und Relegationsspielen können Spieler, die in der Rückrunde in mehr als sechs gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereine mitgewirkt haben, nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. | |
| 17. | Ergebnismeldungen | |
| Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluß durch den Schiedsrichter. In den Fällen wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise telefonisch gemeldet werden, d. h. bis 18.00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17.00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluß. Wichtiger Hinweis: Die Ergebniseingabe ist kostenfrei, wenn sie vom Festnetz aus über die Nummer 0800/0332638 erfolgt. | ||