1. Alle Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den dazu vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen durchgeführt (§ 2 Spielordnung - nachfolgend nur SpO genannt -). Es gelten die Regeln für Großfeldspiele jedoch mit den folgenden Abweichungen:
2. Spielfeld:
Das Spielfeld wird begrenzt durch die Seitenauslinien sowie Strafraumbegrenzt des Großfeldes mit Verlängerung bis zur Seitenauslinie. Gespielt wird auf kleine Tore (Jugendtore).
Der Strafraum ist 12 m groß, der Torraum 4 m, gemessen von den Torpfosten. Die Strafstoßmarke liegt 8 m vor der Torlinie.
Bei Freistößen müssen die gegnerischen Spielerinnen mind. 7 m vom Ausführungspunkt entfernt sein.
3. Spielzeit:
Die Spielzeit beträgt jeweils 2 x 35 Minuten.
4. Spielerinnenanzahl; spielberechtigte und einsatzberichtigte Spielerinnen:
Eine Mannschaft besteht jeweils aus 6 Feldspielerinnen und einer Torhüterin. Es dürfen ma-ximal 11 Spielerinnen je Spiel eingesetzt werden. Wiedereinwechslungen sind dabei erlaubt. Wechsel sind bei jeder Spielunterbrechung möglich, sie sind jedoch dem Schiedsrichter (jeweils) anzuzeigen. Es dürfen je Spiel zwei Spielerinnen der 1. Mannschaft und drei der nicht zum Einsatz gekommen Spielerinnen der 1. Mannschaft eingesetzt werden (§ 26 b SpO). Es gilt jedoch nicht § 26 b Absatz 4 SpO. Vom (jeweils) zuständigen Klassenleiter werden die Spielberichte der 1. Frauenmannschaft überprüft.
5. Schiedsrichter:
Für die Kleinfeldrunde (die als Sondermannschaft geführt wird) werden keine Schiedsrichter vom zuständigen KSO - für die jeweiligen Spielleitungen - eingesetzt Der platzbauende Verein (Platzverein) muss für die (einzelnen) Spieldurchführungen (verbindlich) den/die Schiedsrichter stellen! Dabei muss/müssen der/die Schiedsrichter allerdings anerkannte/r Schiedsrichter (i. S. d. §§ 12 u. 14 Schiedsrichterordnung) sein.
6. Pflichten des Platzvereines:
Auf die Pflichten des gastgebenden Vereins, gemäß § 56 SpO wird ausdrücklich hingewiesen. Der jeweilige Spielbericht ist in doppelter Ausführung zu erstellen und auch umgehend dem/der Klassenleiter/in zu senden.
7. Spielabsagen:
Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes sind nur am eigentlichen Spieltag sonntags spätestens am Vortag bis 18 Uhr bzw. samstags zwischen 10.00 und 11.00 Uhr möglich. Innerhalb von vier Tagen nach Absage, muss dem Klassenleiter die Unbespielbarkeit des Spielfeldes nachgewiesen werden (Bescheinigung des Platzeigentümers).
8. Spieltag
Der Regelspieltag ist grundsätzlich Sonntag 12 Uhr. Sofern beide Vereine einen
anderen Spieltermin wünschen und auch damit einverstanden sind, kann dies erfolgen. Eine verbindliche Terminvereinbarung können von den beiden beteiligten Vereinen jedoch nur unter der Einbeziehung des/der Klassenleiter/in – getroffen werden.
9. Spielverlegung:
Sind nur noch in schriftlicher Form (Vordruck HFV) 10 Tage vorher beim Klassenleiter / bei der Klassenleiterin zu beantragen.
Eine Ergebnisdurchsage beim Klassenleiter entfällt. Die Spielendergebnisse müssen jedoch ins das DFBnet eingegeben werden (Auf § 55 SpO und § 66 Strafordnung wird hingewiesen). Am Ende der Kleinfeldspielrunde gibt es eine Siegermannschaft aber keinen Aufsteiger.
10. Für alle an der Frauen-Kleinfeldrunde teilnehmenden Vereine/Mannschaften sind die vorstehenden Punkte dieser Durchführungsbestimmungen verbindlich.
Stand: 30.06.2009