Die Kommission Ehrenamt Reihe vorne v. l.: Karl-Heinrich Auffarth, Ingrid Wernher, Dr. Klaus Ilschner; hintere Reihe v. l. Ernst Böhle, Thomas Becker, Holger Henkel

Kommission Ehrenamt

Mit dem Verbandstag am 25. Oktober 2008 wurde die AG Ehrenamt von einer satzungsmäßig verankerten Kommission Ehrenamt abgelöst. Als Vorsitzender der Kommission wurde Thomas Becker, bisheriges AG Mitglied und Ehrenamtsbeauftragter im Kreis Hersfeld-Rotenburg, vom erweiterten Präsidium berufen. Die konstituierende Sitzung fand im März 2009 statt, auf der unter anderem Ingrid Wernher als Stellvertreterin gewählt wurde.

Die Kommission hat Ende 2009 einen Leitfaden Ehrenamt erstellt, in dem die breite Palette der Ehrungsmöglichkeiten zusammengefasst ist. Weiterhin enthält der Leitfaden Informationen über die DFB-Aktion Ehrenamt und die zentralen Ehrungsveranstaltungen des HFV, den jährlichen Ehrenamtsbrunch und das Dankeschön-Wochenende der Kreissieger/innen. Der Ehrenamtsleitfaden in pdf-Format wird Ihnen gerne von der HFV-Geschäftsstelle, Ansprechpartnerin Stephanie Nöthen (stephanie.noethen(at)hfv-online(dot)de), zugeschickt.

Ein bis zweimal im Jahr tagt die Kommission Ehrenamt mit den Kreisehrenamtsbeauftragten, um diese über neue Entwicklungen im Ehrenamt von Seiten des DFB und HFV zu informieren.

Ehrenamt im HFV

1997 hat der DFB zusammen mit seinen Landesverbänden die "Aktion Ehrenamt" mit folgenden Zielen ins Leben gerufen:

  • Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen
  • Imageverbesserung für das Ehrenamt
  • Praxisnahe Qualifizierung und Fortbildung
  • Verbesserte Arbeits- und Organisationsstrukturen

Dabei steht das menschliche Miteinander als besonderer Wert ehrenamtlicher Tätigkeit im Fußballverein im Mittelpunkt der Aktion.

Durch vielfältige Maßnahmen versucht der HFV, die ehrenamtlichen Arbeit in seinen Mitgliedsvereinen zu stärken.

Die Förderung des Ehrenamts ist ein Teil der HFV-Satzung. Im Jahr 2004 wurde durch Verankerung im §3 der HFV-Satzung die Pflege und Förderung des Ehrenamts zu einer festgeschriebenen Aufgabe des HFV (Artikel h).

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