Landkarte - Kreis Rheingau Taunus

Bericht vom Lehrabend am Freitag 25.08.2017

Nach der Begrüßung durch Klaus ergriff erst einmal Berti das Wort und kritisierte das Verhalten einiger unserer „Vorzeige-Schiedsrichter“ während der letzten Sitzung. Er drohte ausdrücklich an, dass ein solches Verhalten künftig Konsequenzen haben werde.

Den Regelvortrag hatte für diesen Abend Devin Kakmaci vorbereitet, zum Thema „Der Spielabbruch“, um uns für den Fall der Fälle vorzubereiten, einen eventuellen Spielabbruch regelkonform durchzuziehen.

Das Regelwerk verlangt vom SR, vor dem Abbruch „alle zumutbaren Mittel“ auszuschöpfen – eine eher subjektive Einschätzung.

Zunächst ging Devin die „Kann“-Abbrüche mit uns durch, d.h. Situationen, in denen wir als SR das Spiel abbrechen können, aber nicht zwingend müssen:

Dunkelheit, Nebel oder Flutlichtausfall
Für den SR muß auf jeden Fall Sicht von Tor zu Tor gegeben sein. Ansonsten gilt hier eine Wartefrist von ~30 Minuten; falls dann keine Fortsetzung absehbar ist --> Abbruch.

Starkregen, Schneefall, Eisregen u.Ä.
Falls sich Eisplatten bilden (Gefahr für die Spieler) oder große Pfützen, in denen der Ball liegen bleibt, kann nicht weitergespielt werden. Auch hier: Wartefrist ~30 Minuten, ob Besserung eintritt.

Gewitter / Unwetter
Falls in unmittelbarer Nähe, muß das Spiel sofort unterbrochen werden, Wartezeit auch hier etwa 30 Minuten (falls Besserung absehbar, auch etwas länger), Fortsetzung aber nur, wenn keine Gefahr mehr.

Oberster Gedanke ist in allen diesen Situationen immer:

Die Gesundheit der Spieler steht im Vordergrund; Fußball ist für uns nur ein Hobby!

Ein Spiel kann außerdem abgebrochen werden im Falle von Bedrohung, Beleidigung, Diskriminierung, Ausschreitungen / Pyrotechnik. In diesen Fällen ist der SR verpflichtet, die folgende „Eskalationskette“ einzuhalten:

  1. Spielführer einschalten
  2. Dem Verein die Möglichkeit geben, das Fehlverhalten abzustellen (ggf. durch Lautsprecherdurchsagen)
  3. Die Partie eine Zeitlang unterbrechen, Rückzug in die Kabine
  4. Klare Fristsetzung (auch hier Spielführer mit einschalten) und Spielabbruch ausdrücklich als letztes Mittel androhen
  5. In letzter Konsequenz Spielabbruch

Im Juniorenbereich, gerade bei C- und D-Junioren, sollten wir allerdings anstelle des Spielführers den Betreuer als Ansprechpartner wählen.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Seitens des HFV gibt es eine klare Vorgabe, dass Jugendliche unter 18 Jahren einen Betreuer über 18 benötigen! Falls einmal – z.B. durch Innenraumverweis – kein Betreuer mehr zur Verfügung stehen sollte, dann muß die Partie abgebrochen werden.

Weitere „Kann“-Gründe für einen Abbruch sind sogenannte „emotionale Härtefälle“, für Spieler wie auch für den SR: Schwere Verletzung eines Spielers, Rettungseinsatz oder sogar Reanimation.

Ein sofortiger Spielabbruch ist zwingend erforderlich bei

  • Unterschreitung der Mindestzahl an Spielern, auch wenn diese nur temporär ist z.B. durch FaZ (Jugend) oder erforderliche Behandlung – in diesem Fall lautet aber die Aussage unseres VLW, dass der SR eine kurze Behandlung akzeptieren und die Partie solange unterbrechen soll.
  • Tätlicher Angriff auf SR oder neutrale SRA

 

Zu guter Letzt wies Devin noch darauf hin, daß nach einem Spielabbruch immer ein Sonderbericht erforderlich ist, in dem der SR detailliert die Gründe für den Abbruch darlegt sowie die Maßnahmen, die er vorher ergriffen hat, um den Spielabbruch zu vermeiden.