Durchführungsbestimmungen

Saison 2023/2024
 

Landkarte - Kreis Friedberg

 

Die Punkte 1. bis 12. sind dem Spielgeschehen 2023/2024 des Hessischen Fußball-Verbandes zu entnehmen, das den Vereinen zugestellt wurde und darin nachgelesen werden kann.

 

Punkte, die vom Kreisfußballausschuss Friedberg zusätzlich zu den Durchführungsbestimmungen hinzugefügt wurden:

 

13.

Prüfung der Spielberechtigung (Digitaler Spielerpass)

a.   Der Schiedsrichter hat vor Spielbeginn zu überprüfen, ob die Vereine ihrer Nachweispflicht nach § 39 Spielordnung ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Schiedsrichter haben den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von hochgeladenen Bildern, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne § 39 Spielordnung oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen.

b.   Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche hat die Möglichkeit in den elektronischen Spielbericht des betreffenden Spiels Einsicht zu nehmen. Sollte ein Zugriff nicht möglich sein, steht dem Mannschaftsverantwortlichen das Recht zu, beim Schiedsrichter Einblick in den Ausdruck der Spielberechtigungsliste des Spielgegners und des Spielberichts in Papierform zu nehmen.

c.   Der Schiedsrichter muss geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder Einsatzberechtigung einzelner Spieler nachgehen, indem er ihre Identität insbesondere anhand des Lichtbildes und der Rückennummer überprüft.

 

 

14.

Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft in oberen Mannschaften (Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder Kreisliga)

-> siehe § 61, Absatz 2 Spielordnung.

Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Anfragen bezüglich der Auslegung der Definition der letzten 4 Spiele zum § 61 Spielordnung aufgekommen sind, hier die Klarstellung durch den Verbandsspielausschuss.

Die letzten 4 Meisterschaftsspiele sind die Spiele, die laut Spielplan, der vor dem Beginn der Meisterschaftsrunde durch die Klassenleiter an die Vereine ausgegeben werden, ausgewiesenen Spiele.

Nur für diese Spiele ist neben Ziffer 1 auch Ziffer 2 des § 61 Spielordnung anzuwenden, d. h. in diesen Spielen dürfen nur die Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als 6 gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

Fällt ein Nachholspiel aus der Vor- oder Rückrunde oder ein komplett verlegter Spieltag in den Zeitraum der letzten 4 Meisterschaftsspiele nach Spielplan ist für den Einsatz von Spielern aus höheren Mannschaften nur Ziffer 1 des § 61 Spielordnung zu beachten. Dies bedeutet, es dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

 

 

15.

In der untersten Spielklasse (Kreisliga C1 und C2) kann mit verminderter Spielerzahl gespielt werden. Das Norweger- und auch das Bernhardt-Modell sowie beide Modelle in Kombination können angewendet. Folgende Kernpunkte sind zu erfüllen:

·     Anmeldung an Klassenleiter(in) und Gegner bis 2 Tage vor dem Spieltag

·     Gespielt wird auf Großfeld mit 9 Spielern, 2 x 35 Minuten.

 

 

16.

Sollte es in der Spielzeit 2023/24 aus Pandemie-Gründen, wie bereits in vergangenen Spielzeiten eingetreten, zu Behinderung in der Abwicklung der Meisterschaftsrunden kommen, so sind die jeweiligen Vorgaben des Hessischen Fußball Verbandes bzw. des Landes Hessen und des Bundes einzuhalten.

 

 

17.

Trainer*innen-Pass

Nach erfolgter Schulung/Infoveranstaltung der betreffenden Personen jedes Vereines, der am Spielbetrieb 2023/24 teilnimmt, ist der erhaltene Trainer*innen-Pass zu jedem ausgetragenen Spiel von den jeweiligen Personen deutlich sichtbar zu tragen. Zuwiderhandlung zieht eine Strafe nach sich.

Die Schulungen finden in den nächsten 3 Monaten statt. Die Vereine werden rechtzeitig durch den KFA bzw. die Referenten informiert.

Die Vereine werden entsprechend durch den KFW informiert, wann die Schulungen komplett durchgeführt wurden und Zuwiderhandlung bestraft wird.

 

 

18.

Durchführungsbestimmungen für Kreispokalspiele der Senioren

Hinweise zu den Pokalspielen sind im Kapitel VII der Spielordnung im § 76 Spielordnung nachzulesen.

Die Durchführungsbestimmungen sind im „Anhang zur Satzung und den Ordnungen“ unter Kapitel 2, § 76 „Durchführungsbestimmungen für Pokalspiel der Senioren“ hinterlegt und nachlesbar.

Die Kreispokalrunde der Herren wird als Licher-Kreisligen-Cup und Licher-Kreispokal ausgetragen.

Am Licher-Kreisligen-Cup nehmen die Mannschaften von der KOL bis hin zur Kreisliga C teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Cup wird bis zum Finale ausgespielt. Zusätzlich qualifizieren sich die 4 Halbfinalisten für den Licher-Kreispokal.

Am Licher-Kreispokal nehmen die Mannschaften von der Hessenliga bis zur Gruppenliga teil. Hinzu kommen für das Viertelfinale die Halbfinalisten des Licher-Kreisligen-Cups.

Im Fußballkreis Friedberg wird im Falle der Torgleichheit nach der regulären Spielzeit eine Verlängerung gespielt, sofern sich die beteiligten Vereine nicht auf Gegenteiliges verständigt haben.

Bei den Finalspielen im Licher-Kreisligen-Cup und im Licher-Kreispokal wird zwingend, bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit, eine Verlängerung gespielt.

 

 

19.

Durchführungsbestimmungen für Futsal-Hallenkreismeisterschaft der Senioren

Siehe das anhängte Konzept bezüglich Futsal-Hallenkreismeisterschaft und Futsal-Kreisligen-Hallenmeisterschaft.

 

 

20.

Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden.