Landkarte - Kreis Büdingen

Update: 04.10.2016


Frank Illing referiert zu "Satzung und Ordnung"

Ein interessanter Vortrag vor leider nur Vorstandsmitgliedern aus sechs Vereinen des Fußballkreises Büdingen, obwohl keine Teilnahmegebühr erhoben wurde. Dazu gesellten sich noch Verbandsfußballwart Jürgen Radeck, Kreisfußballwart Jörg Hinterseher, Kreisrechtswart Manfred Schmidt und AH-Beauftragter Manfred Bohl.

In einem kurzweiligen dreistündigen Abend kamen seitens Frank Illing Themen aus den seit Juni 2016 (Verbandstag) gültigen Satzungen und Ordnungen des HFV vor. Im Einzelnen stellte er die Neuerungen aus der Strafordnung, der Spielordnung, der Jugendordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung vor. Diese Satzungen werden zwar vom HFV erstellt, aber lehnen sich an die Satzungen des DFB an, da diese übergeordnete Gültigkeit haben. Die DFB-Satzungen gelten für alle 21 deutschen Landesverbände.

In der Spielordnung wurden die Themen Spielausfall bzw. dessen Neuansetzung behandelt. Außerdem ging Illing auf den Problemfall mit Spielabbruch ein, wenn die Spielerzahl einer Mannschaft unterschritten wird. Hier widersprechen sich die Auslegungen von DFB und HFV. Auch die Legitimation des Spielers bei fehlendem Spielerpass wurde behandelt, da gibt es unterschiedliche Handhabung im Senioren- und Juniorenbereich. Der Schiedsrichter-Pflichtsoll und der Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften wurde behandelt.

Aus dem Bereich der Rechts- und Verfahrensordnung wurde die Einstellung von Urteilen in das elektronische Postfach des betreffenden Vereins, die Form der Rechtsmittelbelehrung und die Beweismitteln besprochen.

Die Strafordnung wurde bezüglich Spielersperren, den Sperrfolgen und dem neu formulierten Paragrafen 21 – unsportliches Verhalten – angesprochen.

Anwesende Vereinsvertreter konnten im Laufe des Abends Fragen zu ihnen auf den Nägel brennenden Problemen stellen. Diese wurden von Illing in sicherer und aufschlussreicher Form beantwortet. Explizit wurde über Neuerungen in Vereinssatzungen gesprochen, da in vielen Vereinen nicht mehr zeitgemäße Satzungen existieren. Z.B. der Datenschutz ist in vielen Satzungen nicht enthalten. Die Modernisierung der Vorstandsämter und deren Aufgabenverteilung kann über einen Geschäftsverteilungsplan in den Vereinen geregelt werden. Eine dementsprechende Mustersatzung kann über die Homepage des Landesportbundes Hessen heruntergeladen werden.

In seinem Schlusswort bedankte sich Jörg Hinterseher über den aufschlussreichen Vortrag bei Illing und überreichte ein kleines Gastgeschenk. Bedauert wurde von ihm, dass die Vereine so wenig Interesse an einer Teilnahme gezeigt hätten. Er wisse jetzt schon, dass Anfragen von Vereinen bei ihm eingehen, die an solch einem Abend ohne Probleme von den anwesenden Offiziellen und von Frank Illing ausreichend behandelt bzw. geklärt hätten werden können.


Einladung zur dezentralen Kurzschulung "Satzungen und Ordnungen des Verbandes"

Liebe Fußballfreunde/innen,

die Führung von Sport-/Fußballvereinen stellt heute erhebliche Anforderungen an die ehrenamtlichen Vereinsvorstände. Schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen im finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Bereich sowie die Mitarbeitergewinnung und -motivation erfordern speziell qualifizierte Mitarbeiter für die Vereinsführung.

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Funktionsträger unserer Fußballvereine bietet der Hessische Fußball-Verband eine Kurzschulungsreihe unter dem Motto "Sicher im Ehrenamt" an.

Deshalb laden wir Euch am

Montag, 21.09.2016

um 19:00 Uhr in das Vereinsheim des VfR Wenings in Wenings zum Thema „Satzungen und Ordnungen des Verbandes“ herzlich ein. Inhalte der Kurzschulung sind u.a.

- sicherer Umgang mit Satzungen und Ordnungen

- wichtige Satzungen der Spielordnung

- sowie der Straf-Rechts- und Verfahrensordnung...

Ein Referent des Hessischen Fußball-Verbandes wird in vier Lerneinheiten (19:00 – ca. 22:00 Uhr) wertvolle Hilfestellungen geben und auch für gezielte Fragen zur Verfügung stehen.

Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Die Kosten für die Fachreferenten werden für die Kurzschulung vom Hessischen Fußball-Verband übernommen. Die Zahl der Teilnehmer ist für diese Kurzschulung auf maximal 20 begrenzt. Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet der Zeitpunkt der jeweiligen Anmeldung.

Als engagierte/r Vereinsmitarbeiter/in möchten wir Euch bitten, an dieser Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Diese Kurzschulung wird zudem vom Hessischen Fußball-Verband zur Verlängerung der

DFB-Vereinsjugendmanager Lizenz im Umfang von 5 Lerneinheiten anerkannt.

Mit sportlichen Grüßen

Axel Kaiser