Landkarte - Kreis Büdingen

Aktualisierung: 02.05.2014

AH-Spielbetrieb

Kreis Büdingen

 


Aktualisierung 02.05.2014

Neues Dokument für Spielgemeinschaften verfügbar

Damit mehrere Vereine gemeinsam als Spielgemeinschaft am AH-Spielbetrieb teilnehmen können, ist folgender Antrag zu verwenden.

Startet den Datei-DownloadAntrag auf Genehmigung einer Ü40-SG

 


Aktualisierung 13.01.2011

Spielbetrieb der AH-Mannschaften im Fußballkreis Büdingen

Zur Saison 2010/11 ergaben sich in der Spielordnung und der Satzung des Hessischen Fußball-Verbandes Änderungen hinsichtlich der Regelungen für den AH-Spielbetrieb bzw. zum Thema Fußball für Ältere.
Die Satzung des Hessischen Fußball-Verbands wurde um die Anhänge 18 und 18 a erweitert. Als Konsequenz wurden zudem die Paragrafen §§ 98, 114 und 138 der Spielordnung ergänzt.
In den neuen Anhängen wurden erstmals Regelungen speziell für den AH Spielbetrieb und die Bildung von AH-Spielgemeinschaften festgelegt. Diese Regelungen sollen einen Rahmen bilden, in dem sich die Kreise in Abstimmung mit Ihren Vereinen beim AH-Spielbetrieb bewegen können.

Die wichtigen Punkte der Neuerungen sind nachfolgend aufgeführt.

  1. Ausfüllen eines Spielberichtsbogens mit dem Geburtsdatum und nicht mehr mit der Paßnummer (analog zum Jugendbereich).
  2. Die Spiele sind von geprüften Schiedsrichtern (es können auch vereinseigene sein) zu leiten. Bitte gebt die entsprechende Meldung auch an Edgar Schäfer, damit die Schiedsrichter die Spiele auch angerechnet bekommen.
  3. Es dürfen auch Spieler zum Einsatz kommen, die im Kalenderjahr 35 Jahre alt werden (d.h. für 2010 generell Jahrgang 1975 bzw. für 2011 generell Jahrgang 1976.
    Zusätzlich dürfen i
    n jeder Mannschaft 3 Spieler mitspielen, die im betreffenden Kalenderjahr das 32. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Gastspielgenehmigungen gelten nur für einzelne Spiele und nicht für Turniere !!!
  5. Grundsätzlich gibt es die aktuellen Dokumente, Anträge, etc. im Bereich Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownloads & Services auf der Homepage des Hessischen Fußball-Verbandes. Zur Vereinfachung sind die relevanten Dokumente nachfolgend über den entsprechenden Link abrufbar:

Weitere Detailangaben sind dem Startet den Datei-DownloadInformationsschreiben von Claus Menke, Vorsitzender für Freizeit- und Breitensport des Hessichen Fußball-Verbandes, vom August 2010 zu entnehmen.

Der Anhang zur Startet den Datei-DownloadSatzung betreffen der §§ 18 und 18a sind an dieser Stelle ebenfalls abrufbar.