Durchführungsbestimmungen für die Kreisoberliga, Kreisliga A, B, C und D des Kreises Bergstraße im Spieljahr 2023/2024

§ 61 SpO Spielberechtigung (untere Mannschaften)

 

Für Vereine, deren erste Herrenmannschaft in der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder den Kreisligen spielt, gelten folgende Bestimmungen:

1. Nach einem Einsatz in einem gewerteten Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der Hessenliga, der Verbandsliga, der Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen sind maximal zwei Amateure bzw. Vertragsspieler (Ü23 bzw. U23), ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar.

Die Höchstzahlbegrenzung gilt in der Summe auch für Spielgemeinschaften von unteren Mannschaften.

Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für Freundschaftsspiele, sowie für alle vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele ohne Auf- und Abstiegsrecht (Spiele von Mannschaften außer Konkurrenz).

2. In den letzten 4 Meisterschaftsspielen sowie in nachfolgenden Entscheidungs- und Relegationsspielen der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen können Spieler, die in der Rückrunde in mehr als sechs gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben (unabhängig von der Altersbegrenzung Ü23 bzw. U23), nicht mehr in unteren Mannschaften (in Konkurrenz) eingesetzt werden.

siehe auch >>Einsatz in unteren Mannschaften | hfv-online.de<<

3. Die unter 1. dargelegte Einsatzberechtigung gilt nicht, wenn das letzte Meisterschaftsspiel im abgelaufenen Spieljahr stattfand.

4. Scheidet eine höhere Mannschaft aus dem Spielbetrieb aus, gilt die unter Nr. 1. dargelegte Einsatzberechtigung nur für das erste ausgetragene und gewertete Spiel der unteren Mannschaft nach dem Ausscheiden der höheren Mannschaft. In allen weiteren Spielen der unteren Mannschaft entfällt die Höchstzahlbegrenzung. Nr.2 bleibt hiervon unberührt.

5. Die Spielberechtigung von Amateuren, Vertragsspielern oder Lizenzspielern nach einem Einsatz in einer Lizenzmannschaft (§ 11 DFB-Spielordnung) richtet sich nach den Vorschriften des DFB.

§ 58 SpO Relegationsspiele

10. Wird in einer Spielklasse nach Abschluss der Aufstiegs- bzw. Relegationsspiele die für die jeweilige Spielklasse beschlossene Richtzahl unterschritten, wird diese Spielklasse mit den nächstplatzierten Mannschaften der Aufstiegs- bzw. Relegationsspiele bis zu der beschlossenen Richtzahl aufgefüllt. Die Ermittlung der Mannschaften erfolgt durch einmalige Anwendung der Nr. 7 Buchstaben a) und b).

Weitere Informationen zum Thema Richtzahlen finden Sie unter diesem 
>>Link<<.

§ 38 SpO Nutzung elektronischer Spielbericht

5. Die Eintragungen des Schiedsrichters im elektronischen Spielbericht erlangen Bestandskraft, sofern die beteiligten Vereine diesen nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen nach der Freigabe des Spielberichts durch den Schiedsrichter mit einer schriftlichen Stellungnahme beim Klassenleiter widersprechen.

§ 39 Nachweis der Spielberechtigung

2. Die Vereine sind verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung der Spielberechtigung, spätestens aber bis zum jeweiligen Spielbeginn ein Spielerfoto für Ihre Spieler in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Der Spieler muss auf dem hochgeladenen Spielerfoto mit Schulterbereich eindeutig identifizierbar sein.

6. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung durch Vorlage eines Ausdrucks der Spielberechtigungsliste mit Lichtbild des jeweiligen Spielers oder durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines geführt werden.

7. Spieler, für die ein Nachweis im Sinne der Nr. 5 oder 6 nicht geführt wird, sind nicht einsatzberechtigt.
Werden diese Spieler trotzdem eingesetzt, tritt als spieltechnische Folge Spielverlust nach § 31 Nr. 4 Strafordnung in Verbindung mit § 9 Strafordnung ein.
Darüber hinaus wird das Spielenlassen eines nicht einsatzberechtigten Spielers nach § 31 Strafordnung geahndet.

Sonstiges 

Eintrittspreise:

Kreisoberliga 4,00 € für Nichtmitglieder, 3,00 € für Frauen, Rentner, Schwerbehinderte mit Ausweis und Jugendliche bis 16 Jahren. A-Liga 3,50 € bzw. 2,50 € B-Liga 3,00 € bzw. 2,00 € C-Liga und D-Liga 2,50- € bzw. 1,50 €

Jeder Verein erhält 5 Freikarten für Mannschaftsbegleiter.

Spielberichte:

Sollte der elektronische Spielbericht nicht verfügbar sein, ist der Spielbericht für alle Kreisklassen in einfacher Ausfertigung an den Klassenleiter zu senden.

Auswechslungen:

Aktuell ausgesetzt ist die Verpflichtung der Vereine bei Bedarf Auswechselkärtchen zur Verfügung zu stellen.

Spielverlegungen:

Spielverlegungen sind nur in außergewöhnlichen Fällen und auf elektronischen Weg über das DFBNet möglich. Bei Verlegungen in gegenseitigem Einvernehmen beider Vereine soll die Zehn-Tages-Frist eingehalten werden. Das Recht der Klassenleiter, auch Spiele kurzfristig zu verlegen, bleibt unberührt. In allen Spielklassen sind nur noch die Spiele des letzten Spieltags zur gleichen Zeit durchzuführen. Spiele ohne Bedeutung für Auf- und Abstieg oder Relegationsteilnahme können verlegt werden.

Pässe:

Um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden, müssen fehlende Spielerbilder binnen 4 Tagen (inkl. dem Spieltag) unaufgefordert in die Spielerliste hochgeladen bzw. dem Klassenleiter vorgelegt werden.

Ergebnismeldung:

Der Platzverein ist verpflichtet das Ergebnis bis 18:00 Uhr in das DFBnet einzustellen. Bei wochentags und später beginnenden Spielen ist das Ergebnis bis spätestens 1 Stunde nach dem Spiel zu melden. Bei Nichtbeachtung wird durch den HFV bestraft.

Freudschaftsspiele:

Freundschaftsspiele sind mit dem Formular unter www.kfa-bergstrasse.de anzumelden. Wir wünschen allen Vereinen viel Erfolg und einen spannenden Verlauf der Runde 2023/2024.

 

Die Klassenleiter