12.11.2009
Ärmelwerbung Saison 2010/11, Grundsatzbeschluss Aufwendungsersatz

In seiner Sitzung am 7.11.2009 hat der Verbandsvorstand folgende Beschlüsse gefasst:

Ärmelwerbung Saison 2010/2011
Der Hessische Fußball-Verband gibt gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung die Trikotwerbung auf dem Ärmel für alle Spielklassen des HFV, mit Ausnahme der Herren Hessenliga, für die Spielzeit 2010/2011 frei.
Für die Herren Hessenliga macht der HFV von der Möglichkeit eines gemeinsamen Liga-Sponsors Gebrauch.

Grundsatzbeschluss Aufwendungsersatz

  1. Organmitgliedern kann ein pauschaler Aufwendungsersatz gezahlt werden. Die Höhe des Aufwendungsersatzes legt das Präsidium fest und ist vom Aufsichtsrat zu bestätigen.
  2. Der Verbandsvorstand wird diese Regelung bei dem nächsten Verbandstag im Jahr 2012 als Beschlussvorlage zur Änderung/Ergänzung der Satzung (§ 18 Nr.3 Satzung) zur Abstimmung stellen.

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Von: Thomas Kaden
12.11.2009


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