30.06.2011
Ergänzung der Spielordnung

Der Verbandsvorstand hat am 30.6.2011 mehrheitlich folgende Ergänzung des § 32 a der Spielordnung beschlossen

Spielordnung: § 32a - Relegationsspiele

neue Fassung:

Für die Saison 2011/ 2012 kann auf Antrag - im Wege eines Pilotprojektes – und nach Zustimmung des Verbandsspielausschusses der Relegationsmodus im Sinne von Nr. 3 und 4 wie folgt geändert werden:

Relegationsspiele mit drei Vereinen bzw. geraden Vereinszahlen sind im Einrundensystem mit Punktwertung auf den Plätzen der beteiligten Vereine oder auf neutralen Plätzen auszutragen; insofern gilt Nr. 3 unverändert.

Dagegen werden Relegationsspiele mit fünf oder höheren ungeraden Vereinszahlen mit einer Vorqualifikation im Pokalmodus begonnen. Nach Beendigung dieser Vorqualifikation gilt für die verbleibenden drei Mannschaften zur Ermittlung der weiteren aufstiegsberechtigten Mannschaften die Regelung in Nr. 4 unverändert. Die Verfahrensregelungen zum Pokalmodus legt der Verbandsspielausschuss fest. Die entsprechenden Anträge der Kreise bzw. Regionen sind bis zum 22. Juli 2011 an Verbandsfußballwart Armin Keller zu richten.

keine alte Fassung:

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Von: Thomas Kaden
30.06.2011


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