11.01.2012
Änderungen am Anhang der Satzung

Der Verbandsspielausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2011 folgende Änderungen

Anhang Nr.2 - Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Senioren

neue Fassung:

  1. In allen Runden hat der klassentiefere Verein grundsätzlich Heimrecht.
  2. Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden, wird die Ent-scheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt.
  3. Einigen sich zwei Vereine im Gegensatz zur Auslosung auf einen Tausch im Heimrecht, gilt die Wertung in diesem Bezug nicht wie ausgetragen, sondern wie ausgelost.
  4. Das Freilos steht einem Verein nur einmal zu.
  5. Das Freilos steht in der Wertung über dem Heimsieg, d. h. der Inhaber des Freiloses ist in jedem Falle der reisende Verein.
  6. Beim Weiterkommen in die nächste Pokalrunde durch Nichtantreten des ausgelosten Gegners gilt das Spiel als gewonnen, ist also nicht wie ein Freilos zu werten.
  7. Die Endspiele auf Kreis-, Regional- und Landesebene werden auf neutralen Plätzen ausgetragen. Über den Endspielort des Hessen-pokalfinales entscheidet der Verbandsfußballwart. Eine Einigung der beteiligten Vereine auf einen nicht neutralen Platz ist möglich.

alte Fassung:

  1. In allen Runden hat der klassentiefere Verein grundsätzlich Heimrecht.
  2. Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden, wird die Ent-scheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt.
  3. Einigen sich zwei Vereine im Gegensatz zur Auslosung auf einen Tausch im Heimrecht, gilt die Wertung in diesem Bezug nicht wie ausgetragen, sondern wie ausgelost.
  4. Beim Weiterkommen in die nächste Pokalrunde durch Nichtantreten des ausgelosten Gegners gilt das Spiel als gewonnen, ist also nicht wie ein Freilos zu werten.
  5. Die Endspiele auf Kreis-, Regional- und Landesebene werden auf neutralen Plätzen ausgetragen. Über den Endspielort des Hessen-pokalfinales entscheidet der Verbandsfußballwart. Eine Einigung der beteiligten Vereine auf einen nicht neutralen Platz ist möglich.

<< Schließen
Anhang Nr.18 - Fußball für Ältere / AH-Fußball

neue Fassung Ziffer 7 b):

Das Zweitspielrecht kann zu jeder Zeit beantragt werden. Ausnahme: In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni kann für Spieler kein Zweitspielrecht für Mannschaften, die am AH-Spielbetrieb um Auf- und Abstieg und/oder am AH-Pokalspielbetrieb teilnehmen, erteilt werden. Spieler mit einer Behinderung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung des betreffenden Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entscheidet der zuständige Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behinderung an einem AH-Wettbewerb auf Verbandsebene er-teilt das zuständige Verbandsorgan.

alte Fassung Ziffer 7 b):

Das Zweitspielrecht kann zu jeder Zeit beantragt werden. Ausnahme: In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni kann für Spieler kein Zweitspielrecht für Mannschaften, die am AH-Spielbetrieb um Auf- und Abstieg teilnehmen, erteilt werden. Spieler mit einer Behinderung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung des betreffenden Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entscheidet der zuständige Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behinderung an einem AH-Wettbewerb auf Verbandsebene er-teilt das zuständige Verbandsorgan.

<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen
<< Schließen


Von: Thomas Kaden
11.01.2012


SPONSOREN
HFV INTERN
FREUNDESKREIS
Spitzenvereine: