Dieser Spielerpass mit Name, Vorname und Geburtsdatum dokumentiert die vorhandene Spielberechtigung für einen Verein und bestätigt die Identität der/des Spieler/s durch deren/dessen Unterschrift (Ausnahmen G-bis D-Junioren) sowie durch ein zeitnahes Lichtbild, das der Verein anzubringen hat.
Die Spielerpässe sind vor jedem Spiel der/m Schiedsrichter/in durch den/die jeweilige/n Mannschaftsverantwortliche/n vorzulegen. Der/die Unparteiische überprüft die Spielberechtigungen anhand der Spielerpässe und kann in Einzelfällen auch stichprobenartig Identitätskontrollen durchführen.
In der Praxis kommt es vor, dass Spielerpässe aus unterschiedlichen Gründen zum Spiel nicht vorliegen. Diese sind z.B.:
- Die gesamte Passmappe wurde vom Trainer/Betreuer vergessen.
- Ein/e Spieler/in soll in einer anderen Mannschaft des Vereins (untere Mannschaft, ältere Altersklasse) eingesetzt werden und der Spielerpass wurde nicht an den dort zuständigen Verantwortlichen weitergegeben, so dass er am Spieltag nicht vorliegt.
- Ein/e Spieler/in wurde in einer anderen Mannschaft des Vereins (untere Mannschaft, ältere Altersklasse) eingesetzt, der Spielerpass wurde dort verwendet und nicht wieder vom dortigen Verantwortlichen zurückgegeben, so dass er am Spieltag nicht vorliegt.
- Der Spielerpass ist aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht auffindbar.
- Es wird lediglich eine Kopie des Spielerpasses vorgelegt.
Das Fehlen des physischen Spielerpasses bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die/der Spieler/in im betreffenden Spiel nicht eingesetzt werden darf. Es ergeben sich im Jugendbereich in einem solchen Fall folgende Handlungsmöglichkeiten:
Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung auch in Form eines physischen Ausdruckes aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder alternativ durch eine Online-Überprüfung (über Smartphone, Laptop, Desktop-PC im Vereinsheim) geführt werden.Kann der Spielerpass nicht vorgelegt werden, soll sich die/der Spieler/in durch einen amtlichen Ausweis(Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass etc.) mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren.
Ist auch ein solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von der/dem Schiedsrichter/in alle sich bietenden Mittel auszuschöpfen, um die Identität der/des Spielerin/s anderweitig festzustellen, insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte Identität ist in solchen Fällen durch die/den Spieler/in mittels Unterschrift und handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichtes zu bestätigen.Der dieses Verfahren auslösende Verein hat im Anschluss an das Spiel diesen Spielbericht auf dem Postweg unverzüglich an den zuständigen Klassenleiter zu übermitteln und den Original-Spielerpass nach Anweisung des Klassenleiters ggf. nachzureichen.Bitte beachten Sie, dass dennoch letztlich jeder Verein selbst dafür verantwortlich ist, dass die Spiel-und Einsatzberechtigung der am Spieltag eingesetzten Spieler uneingeschränkt besteht.