Zukunftsstrategie Amateurfußball: Einstellen von Spielerfotos ins DFBnet

18. Mai 2018 · Top-News · von: HFV

Gemäß § 9 der HFV - Jugendordnung muss jede/r Junior/in, die/der am Spielbetrieb im Hessischen Fußball-Verband teilnehmen möchte, über einen gültigen Spielerpass verfügen.

Dieser  Spielerpass  mit Name, Vorname und Geburtsdatum dokumentiert  die  vorhandene Spielberechtigung  für  einen  Verein und  bestätigt  die Identität der/des  Spieler/s  durch deren/dessen Unterschrift (Ausnahmen G-bis D-Junioren) sowie durch ein zeitnahes Lichtbild, das der Verein anzubringen hat.

Die Spielerpässe sind vor jedem Spiel der/m Schiedsrichter/in durch den/die jeweilige/n Mannschaftsverantwortliche/n  vorzulegen.  Der/die Unparteiische  überprüft  die Spielberechtigungen anhand  der Spielerpässe  und  kann  in  Einzelfällen  auch  stichprobenartig Identitätskontrollen durchführen.

In der Praxis kommt es vor, dass Spielerpässe aus unterschiedlichen Gründen zum Spiel nicht vorliegen. Diese sind z.B.:

 - Die gesamte Passmappe wurde vom Trainer/Betreuer vergessen.

 - Ein/e Spieler/in soll in einer anderen Mannschaft des Vereins (untere Mannschaft, ältere Altersklasse) eingesetzt werden und der Spielerpass wurde nicht an den dort zuständigen Verantwortlichen weitergegeben, so dass er am Spieltag nicht vorliegt.

 - Ein/e Spieler/in wurde in einer anderen Mannschaft des Vereins (untere Mannschaft, ältere  Altersklasse)  eingesetzt,  der  Spielerpass  wurde  dort verwendet  und  nicht  wieder vom dortigen Verantwortlichen zurückgegeben, so dass er am Spieltag nicht vorliegt.

- Der Spielerpass ist aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht auffindbar.

- Es wird lediglich eine Kopie des Spielerpasses vorgelegt.

Das  Fehlen  des physischen Spielerpasses  bedeutet allerdings nicht zwingend,  dass die/der Spieler/in im betreffenden Spiel nicht eingesetzt werden darf. Es ergeben sich im Jugendbereich in einem solchen Fall folgende Handlungsmöglichkeiten:

Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung auch in Form eines physischen Ausdruckes  aus  der  zentralen  Passdatenbank  des  DFBnet  oder alternativ durch  eine Online-Überprüfung (über  Smartphone,  Laptop,  Desktop-PC  im  Vereinsheim) geführt  werden.Kann der  Spielerpass nicht  vorgelegt  werden,  soll  sich die/der  Spieler/in  durch  einen amtlichen Ausweis(Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass etc.) mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren.

Ist auch ein solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von der/dem Schiedsrichter/in alle sich bietenden  Mittel  auszuschöpfen,  um  die  Identität  der/des  Spielerin/s  anderweitig  festzustellen, insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte Identität ist in solchen Fällen durch die/den Spieler/in mittels Unterschrift und handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichtes zu bestätigen.Der dieses Verfahren auslösende Verein hat im Anschluss an das Spiel diesen Spielbericht auf dem Postweg unverzüglich  an  den  zuständigen  Klassenleiter  zu  übermitteln  und  den Original-Spielerpass nach Anweisung des Klassenleiters ggf. nachzureichen.Bitte  beachten  Sie,  dass dennoch letztlich  jeder  Verein  selbst  dafür  verantwortlich ist, dass die Spiel-und Einsatzberechtigung der am Spieltag eingesetzten Spieler uneingeschränkt besteht.