SALVO-Reform beschlossen

26. Juni 2017 · Top-News

Rechtzeitig vor der Bundestagswahl findet ein langwieriger intensiver Diskussionsprozess ein erfolgreiches Ende. Die Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) bedeutet einen richtungsweisenden Durchbruch für den Sport.

HFV-Vizepräsident Torsten Becker. Foto: Gast

Am 18.05. stimmte der Bundestag dank Initiative des Deutschen Fußball-Bundes und des Deutschen Olympischen Sportbundes einem Vorschlag von Bundesregierung und Bundesrat zu. Bei diesem Vorschlag geht es um die Modernisierung der bisherigen SALVO und die Wiederherstellung des Interessenausgleiches zwischen Sportaktivität und Immissionsschutz. Von dem neuen Immissionsrecht profitieren besonders innerstädtische Vereine.

Die reformierte SALVO sichert künftig Modernisierungen von Anlagen, die vor 1991 erbaut wurden, besser ab. Außerdem werden die Ruhezeiten am Abend und am Wochenende angepasst und um fünf Dezibel erhöht. Darüber hinaus wird die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in die SALVO mit aufgenommen.

Becker: „Der wichtige erste Schritt ist getan“
Auch Reinhard Grindel, Präsident des DFB, ist begeistert von der Erweiterung der SALVO: „Für viele Fußballvereine, die Kunstrasenplätze gebaut haben, bedeutet das mehr Trainingszeiten und einen erweiterten Spielbetrieb am Wochenende. Die unmögliche Situation, dass in großen Städten Vereine Aufnahmestopps für Kinder und Jugendliche erlassen mussten, kann damit zumindest teilweise überwunden werden.“ Dass Kinderlärm bei Kindertagesstätten weitgehend erlaubt, auf Fußballplätzen jedoch weiterhin eingeschränkt werden soll, ist Grindel unverständlich: „Der organisierte Sport erwartet, dass dieses Bürokratiehemmnis bei den nächsten Koalitionsverhandlungen endgültig beseitigt wird.“

HFV-Vizepräsident Torsten Becker äußert sich durchweg positiv zu den Beschlüssen aus Berlin: „Es war wichtig, dass nach gründlicher Diskussionsphase eine Reform durchgesetzt und somit eine Blockade gelockert werden konnte. Die durchgesetzten Neuerungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung eines wohnortnahen Sportangebotes und helfen den Sportvereinen.“  

Drei Monate nach Verkündung tritt Reform in Kraft
Die Reform ermöglicht geringere Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung, sodass die wohnortnahe Sportausübung gefördert wird. Zudem kann der so genannte Altanlagenbonus rechtlich so genutzt werden, dass zum Beispiel von einem Hart- zu einem Kunststoffrasenplatz gewechselt werden kann, ohne dass deutlich reduzierte Lärmschutzgrenzen geltend werden.
Die SALVO-Reform wird in Kürze veröffentlicht und tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.