In die Veröffentlichung der Beschlüsse vom Verbandstag 2012 hatte sich beim § 26 C in Nr. 1 ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Nachstehend die korrekte Version
§ 26 c
Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder der Kreisligen
- Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder den Kreisligen spielt, gelten folgende Bestimmungen:Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der Verbandsliga, der Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen sind maximal zwei Amateure bzw. Vertragsspieler (Ü23 bzw. U23), die im vorangegangenen Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen in der höheren Mannschaften eingesetzt wurden ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für Freundschaftsspiele.
- In den letzten vier Meisterschaftsspielen sowie in nachfolgenden Entscheidungs- und Relegationsspielen der Verbandsliga, Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen können Spieler, die in der Rückrunde in mehr als sechs, bei Frauen-Mannschaften vier, gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben (unabhängig von der Altersbegrenzung Ü23 bzw. U23), nicht mehr in unteren Mannschaften (in Konkurrenz) eingesetzt werden.
- Die unter 1. dargelegte Einsatzberechtigung gilt nicht, wenn das letzte Meisterschaftsspiel im abgelaufenen Spieljahr stattfand.
- Die Spielberechtigung von Amateuren, Vertragsspielern oder Lizenzspielern nach einem Einsatz in einer Lizenzmannschaft (§ 11 DFB-Spielordnung) oder einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft (§ 14 DFB-Spielordnung) richtet sich nach den Vorschriften des DFB.
- Der Verbandsspielausschuss kann Ausführungsbestimmungen erlassen (Anhang zur Satzung).