Jugendspielgemeinschaften

21. April 2009 · Jugend · von: Rolf Usinger

Hallo Sportfreunde,

vor der laufenden Runde wurde das Zweitspielrecht eingeführt, um insbesondere die Zahl der Jugendspielgemeinschaften zukünftig zu reduzieren.

Vorteile des Zweitspielrechtes sind u.a., dass der Spieler für seinen Stammverein spielberechtigt bleibt und z.b. als A-Junior auch in den Seniorenmannschaften seines Stammvereines mitspielen kann. Der Antrag auf Erteilung des Zweitspielrechtes ist als Dateianhang beigefügt, der Vorgang ist selbstverständlich kostenfrei!

Ebenfalls anhängend findet ihr die JSG-Anträge sowie die dafür notwendigen Spielerlisten, die jeweils 4-fach einzureichen sind, wenn eine bestehende JSG fortgeführt werden soll bzw. eine Neugründung geplant ist.

Die logische Konsequenz aus der ganzen Sache ist jedoch auch, dass es ab der kommenden Saison im Bereich der G- und F-Junioren keine Jugendspielgemeinschaften mehr geben wird. Hier sollen die Mannschaften unter dem Vereinsnamen spielen, der die meisten Spieler/innen stellt. Für die Spieler der anderen Vereine ist jeweils das Zweitspielrecht zu beantragen. JSG Anträge für G- und F-Junioren werden künftig nicht mehr bearbeitet und gehen direkt an den Einreicher zurück.

Auch in den anderen Altersklassen sollen Jugendspielgemeinschaften nur noch in begründeten Ausnahmefällen gebildet werden, wenn z.B. 4 Vereine jeweils etwa die gleich Zahl an Spieler/innen stellen. Ansonsten ist auch hier wie bei den F- und G-Junioren zu verfahren. Da die Anträge aufgrund der Neuregelungen extrem kritisch geprüft werden sollen, empfehle ich im Zweifelsfall bereits gleich die Lösung über das Zweitspielrecht zu suchen, da sich das Genehmigungsverfahren bis Ende Juli hinziehen wird, und man dann nur noch sehr eingeschränkt reagieren kann, wenn der Antrag vom Verband abgelehnt wurde.

Der Meldeschluß für die kommende Runde wird der 5.7.2009 sein. Wir werden Ca. Mitte Juni eine Jugendleiterversammlung durchführen, bei der für alle Vereine die Möglichkeit besteht, JSG-Anträge durch den KJA prüfen zu lassen bzw. sich beraten zu lassen.

Weitere Infos hierzu sowie zum Meldeverfahren für die kommende Saison erfolgen ca. Mitte Mai.

mit freundlichen Grüßen

Rolf Usinger

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Download:

Antrag Zweitspielrecht - Antrag auf Genehmigung einer JSG - Namentliche Spielermeldung zur Mannschaftsmeldung