Informationen zum Ende der Wechselperiode II

29. Januar 2018 · Top-News · von: Stefan Heck (Leiter Passstelle)

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen und Fristen zum Vereinswechsel in der Wechselperiode II (Seniorenbereich und älterer A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenjahrgang) aufgeführt.

Foto: HFV

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern, Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – Jahrgang 1999 – oder Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs – Jahrgang 2001 - der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Mittwoch 31. Januar 2018 24:00 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle einwerfen (dieser befindet sich derzeit im Eingangsbereich des LSBH – bitte an der Rezeption nachfragen).

Die Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht bearbeitet, vorab aber zur Fristenwahrung übermittelt werden.

Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. Januar 2018. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Juli 2018 bzw. sechs Monate nach dem letzten Pflichtspieleinsatz spielberechtigt.

Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden. Eine stellvertretende Abmeldung ist in diesen Fällen nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie um eine ordnungsgemäße Abmeldung des Spielers per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein. Selbstverständlich kann die Abmeldung auch durch eine Eintragung des abgebenden Vereins auf der Passrückseite nachgewiesen werden.

Wichtig: Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben, Vereinswechsel von aktuellen und zukünftigen Vertragsspielern und für die Beantragung von internationalen Vereinswechseln nicht möglich.

Zudem kann eine Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2000 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2002 erst zu Beginn der Saison 2018/19 erfolgen. A-Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden.

Bitte Unbedingt beachten:

Anschrift der Passstelle:
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt

(Das Postfach des HFV als Postanschrift gibt es seit Jahren nicht mehr – die Briefe wurden bisher zum Teil noch aus Kulanz der Post zugestellt, was nun nicht mehr geschehen wird.)


E-Mail: hefv.passstelle@hfv-online.evpost.de