Informationen der Pass-Stelle

22. Dezember 2017 · Top-News · von: Pass-Stelle

Die Pass-Stelle des Hessischen Fußball-Verbandes hat seit Jahresanfang im Auftrag der hessischen Vereine 135.000 Vorgänge bearbeitet und über 73.000 Pässe gedruckt. Zudem wurden allein im Rahmen der Wechselperiode I über 13.000 E-Mails via E-Postfach bearbeitet bzw. versendet. Die Pass-Stelle hofft, dass dies zur Zufriedenheit der Vereine und Spieler umgesetzt wurden, wobei Verbesserungsvorschläge jederzeit willkommen sind.

Um unseren Service auszubauen und Ihnen eine schnellere Abwicklung der Passangelegenheiten zu ermöglichen, haben wir die Antragsstellung Online eingeführt und permanent erweitert. Dies hat sich bewährt,  mittlerweile werden mehr als 80 % aller Anträge hierüber abgewickelt.
Gerne können Sie diese Möglichkeit auch für die bevorstehende Wechselperiode nutzen. Beachten Sie bitte dazu die auf unserer Homepage hinterlegten Informationen (Seniorenbereich Wechselperiode II – Jugendbereich). Das Wichtigste erhalten Sie hier in kurzer Zusammenfassung:

Allgemeine Informationen:
•    Spieler des älteren A-Juniorenjahrgangs und Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs wechseln unter den hier aufgeführten Seniorenbedingungen
•    Jugendbereich: keine Abmeldefrist im Winter!
•    Wechsel mit Zustimmung (drei Monate + ein Tag ab dem Tag der Abmeldung)
•    Wechsel ohne Zustimmung (sechs Monate ab Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes + ein Tag)
•    Entschädigungssummen sind im Winter frei verhandelbar (Jugend und Senioren)
•    Zentrale HFV E-Mail-Adresse für Passangelegenheiten (ausschließlich erreichbar aus dem E-Postfach): passstelle@hfv-online.evpost.de
•    Wechsel können schon jetzt beantragt werden
•    Abmeldung erst nach dem letzten zu absolvierenden Spiel tätigen
•    Im Winter ersetzt ein Vertragsabschluss nicht die Freigabe des abgebenden Vereins. Zustimmung muss beim Wechsel mit Statusveränderung (Amateur zum Vertragsspieler) zusätzlich vorliegen.

Selbstverständlich können die anstehenden Vereinswechsel auch jetzt schon beantragt werden. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, dass die Abmeldungen (auch die Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein im Zuge des Online-Vereinswechselantrages) der Spieler erst nach dem letzten evtl. noch ausstehenden Spiel getätigt werden. Das Pflichtspielrecht für die Seniorenspieler wird bei vorliegender Freigabe daraufhin zum 01.01.2018 erteilt.

Den aktuellen Stand der Präsentationen, im Laufe dieses Jahres neugestaltete Antragsformulare und weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.