HFV-Vorstand im Zeichen des Verbandstages

06. März 2012 · Allgemein · von: Anne Lange

Leitete die Vorstandssitzung gewohnt souverän: Rolf Hocke (links). Neben ihm Stefan Reuß und Walter Biba. Foto: Anne Lange

Ganz im Zeichen des Verbandstages stand die jüngste Vorstandssitzung des Hessischen Fußball-Verbandes. Den Kern bildete ein respektables Paket mit mehr als 50 Anträgen, die das Präsidium den Ausschuss-Vorsitzenden, Regionalbeauftragten und Kreisfußballwarten vorlegte. Ziel war es, schon im Vorfeld einen möglichst breiten Konsens herzustellen und Mehrheitsfähigkeiten auszuloten.

Vorab war erst einmal Händeschütteln angesagt: HFV-Präsident Rolf Hocke gratulierte Gerhard Rüppel, Kreisfußballwart Rheingau-Taunus, zum 66. Geburtstag am selben Tag. Tags darauf wurde dessen Kollegen Horst Schott (Werra-Meißner) 65 Jahre alt, nochmals einen Tag später der stellvertretende Verbandsfußballwart Heinrich Pfeil.

Stefan Reuß, Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen, fand in seinen Äußerungen zu den HFV-Finanzen deutliche Worte zum Thema „Jahresabschluss“, den jeder Kreis zum 1. Januar vorlegen muss, es aber nicht jeder tut. Darüber hinaus zeigte Reuß einen Stolperstein von Werbung in Berichtsheften zu den Kreisfußballtagen auf: Für Anzeigen erwartet das Finanzamt Umsatzsteuer.

Die engagiertesten Diskussionen im Hinblick auf das Antragspaket riefen das Schiedsrichter-Pflichtsoll (Paragraf 24 Spielordnung) und das HFV-Perpetuum mobile - der Paragraf 26b Spielordnung (untere Mannschaften in Konkurrenz) – hervor.

Verbandsschiedsrichterobmann Gerd Schugard bedauerte die nicht unbedingt beispielhafte Aktivität mancher Vereine im Bemühen um Schiedsrichter-Nachwuchs. Zudem können von den gegenwärtig 5474 hessischen Schiedsrichtern gut 2200 aus unterschiedlichen Gründen nicht angerechnet werden können. Ergebnis ist eine Reform des Paragrafen 24, die den Delegierten am 2. Juni zur Abstimmung vorliegen wird.

Nicht zu beneiden war Pass-Stellen-Leiter Walter Sitorius um Paragraf 26, vor allem 26b, in den nicht unerheblich DFB-Recht hineinspielt. Hängen blieb in der Zuhörerschaft, dass der angestrebte Fördergedanke in Bezug auf U 23-Spieler aktuell nicht verwirklicht werden kann, Rechtsunsicherheiten im Raum stehen, der Wettbewerb beeinflusst wird und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entsteht. Ansonsten herrschte eher Verwirrung. Folge: Der Paragraf kommt nochmals auf den Prüfstand.

Einfacher hatte es IT-Spezialist Thomas Kaden mit dem Elektronischen Spielbericht. Seit der Rückrunde läuft auch auf Kreisebene eine Testphase. Ab der Saison 2012/13  wird der Elektonische Spielbericht für alle Vereine Pflicht.

Aus dem Bereich Fußballentwicklung fasste Vizepräsident Walter Biba die Ergebnisse des zweiten DFB-Amateurfußball-Kongresses in Kassel zusammen. Amateurfußball soll künftig als „Marke“ verstanden werden, die gefestigt werden müsse.