GEMA-Tarife für die Fußball-Weltmeisterschaft 2018

24. Mai 2018 · Top-News · von: BLSV, GEMA und DOSB

Viele Fans werden die Spiele beim Public Viewing verfolgen. Für Sportvereine, die für ihre Mitglieder und Interessenten die WM-Spiele übertragen möchten, werden bei der Aufstellung von Bildschirmen anlässlich der Weltmeisterschaft für die Zeit vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 gesonderte GEMA-Gebühren (Tarif FS-WM 2018) fällig.

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Wie bei allen Sportveranstaltungen dieser Größe spielt Musik rund um die Wettkämpfe eine wichtige Rolle, sei es der offizielle Song zur WM oder die musikalische Untermalung im Rahmenprogramm. Urheberrechtlichen Schutz gebe es auch für die Kommentare der Reporter, die bei solchen Spielen für die notwendigen Hintergrundinformationen sorgen und während des Spiels einen ganz eigenen Spannungsbogen aufbauen, erläutert die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) auf ihrer Internetseite.

Damit die Wiedergaberechte erworben werden können, gibt es eine spezielle Tarifvereinbarung für die Fernsehwiedergaben anlässlich der Weltmeisterschaft 2018. Die GEMA differenziert beim WM-Sondertarif 2018 zwischen zwei Übertragungsformaten mit entsprechenden Tarifgrundlagen.

Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter und ohne weiteres Programm

Der Vergütungssatz bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen bzw. der WM-Spiele zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 beträgt einmalig pauschal bei einer Raumgröße

    von bis zu 200 qm € 99,58 netto und
    von bis zu 400 qm € 199,17 netto

bei Einsatz von Großbildschirmen unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte. Als Großbildschirme im Sinne der Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (106 cm).

Die genannten Vergütungssätze enthalten die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen inklusive sämtlicher Zuschläge der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (26%) und der Verwertungsgesellschaft Wort (20%). Sie gelten sowohl für Fernsehwiedergaben in Räumen als auch im Freien. Alle ausgewiesenen Vergütungen sind Nettobeträge und erhöhen sich um 7 Prozent gesetzliche Umsatzsteuer. Lsb-h-Vereine erhalten über den DOSB als Gesamtvertragspartner der GEMA einen zusätzlichen Nachlass von 20 Prozent.

Bei einer Raumgröße von über 400 qm und bei Einsatz von Fernsehgeräten kleiner als 42 Zoll gelten die tariflichen Vergütungssätze (Tarif-FS). Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Fernsehübertragung im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft nicht zusätzlich lizenziert werden.

Public Viewing mit Veranstaltungscharakter
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird meist Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden. Die Tarife sind auf der GEMA-Internetseite ausgewiesen.

Die Regelungen der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA gelten davon unabhängig. Sie decken allerdings nur Fernsehübertragungen im vereinsinternen Bereich ab, die in nicht bewirtschafteten Räumen erfolgen.

Die Regelungen im Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA sowie die Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag sind auf dem lsb-h Vereinsberater Portal eingestellt. Die Anmeldung erfolgt über die GEMA-Internetseite.

Kontakt zum GEMA-Kundencenter
Telefon (030) 58858999
E-Mail: kontakt(at)gema.de
Service-Zeiten: Mo-Fr von 7 bis 18 Uhr