Flexibilisierungsmaßnahmen im Spielbetrieb

24. August 2017 · Top-News · von: Helena Dörr

Der Masterplan des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für den Amateurfußball geht in die zweite Runde. Im November beschloss der DFB-Bundestag die Fortführung des Masterplans für die Jahre 2017 bis 2019. Der Masterplan ist ein gemeinsames Führungs- und Steuerungselement für die Zusammenarbeit des DFB und der Landesverbände und enthält direkte sowie indirekte Maßnahmen zur Unterstützung der Amateurfußballvereine.

Der Masterplan für die Jahre 2017 bis 2019 enthält 22 Themenfelder. Wir stellen jeden zweiten Mittwoch eines dieser Themenfelder vor. Heute erfahren Sie mehr über das Thema Flexibilisierungsmaßnahmen im Frauen- und Mädchenspielbetrieb.

Die Organisation des Spielbetriebs in den Mädchen- und Frauenligen ist eine zentrale Aufgabe des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball - dabei gelingt es dem Ausschuss immer wieder neue Wege zu beschreiten, um Vereinen im Rahmen der Satzung Möglichkeiten eines innovativen Spielbetriebs zu bieten. Personelle Engpässe in den einzelnen Ligen werden durch innovative Ansätze wie der Umsetzung des Norweger Modells oder Kleinfeldrunden aufgefangen, was gerade Mannschaften mit kleinen Kadergrößen zugutekommt. So wird mittlerweile in allen sechs hessischen Fußballregionen eine Kleinfeldrunde angeboten oder nach dem Norweger Modell gespielt.

Regelmäßig hinterfragt der Ausschuss zudem die Strukturen in den Frauen- und Mädchenligen - in der Saison 2015-2016 stand beispielsweise eine Diskussion zur zukünftigen Gestaltung der Gruppen- und Kreisligen der B-Juniorinnen an. Mit ersten Entwürfen wurden die verantwortlichen Klassenleiter/innen und betroffene Vereine um Einschätzung gebeten, so dass alle relevanten Personen eingebunden wurden. Das angepasste Konzept mit der Einführung von Verbandsligen bei den B-Juniorinnen bietet nun hoffentlich auch künftig eine gute Basis.

Mit der Erteilung eines Zweitspielrechts für Juniorinnen sowie der Möglichkeit, ein Spielrecht für Junioren-Mannschaften der nächstniedrigeren Altersklassen zu beantragen, bietet der Hessische Fußball-Verband für junge Talente zudem optimale Bedingungen sich weiterzuentwickeln und sowohl in Junioren- als auch Juniorinnenmannschaften aktiv zu sein.

Zudem besteht in Hessen auch für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht zu erhalten und somit im Breitenfußballbereich gleich für zwei Vereine aktiv zu sein.