Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal

30. Juni 2014 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Jennifer Braun

 

Der Verbandsspielausschuss hat auf der Verbandsvorstandssitzung am 28. Juni 2014 folgendes mitgeteilt. Die Durchführungsbestimmungen für den Krombacher Hessenpokal treten zum 1. Juli 2014 in Kraft.

  1. Teilnahmeberechtigt am Krombacher Hessen-Pokal sind die Pokalsieger der 32 Kreise des HFV. Diese sind bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres an den Pokalspielleiter zu melden.
  2. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Vereine, die in der abgelaufenen Saison in der 3.Liga oder Regionalliga Südwest gespielt haben sowie die beiden Tabellenersten der Hessenliga. Die vorgenannten Mannschaften werden mit dem Sieger/den Siegern der Fair-Play Jahreswertung der hessischen Verbandsklassen (Hessenliga, Verbandsligen, Gruppenligen) auf maximal 8 Vereine ergänzt.
  3. Sollte einer der Teilnehmer unter Nr.2. auch Kreispokalsieger sein, vertritt der Endspielteilnehmer den Kreis in der ersten Pokalrunde auf Hessen-Ebene.
  4. Für die Auslosung der ersten Pokalrunde werden die 32 namentlichen bekannten  Kreispokalsieger durch den Verbandsspielausschuss nach geographischen Gesichtspunkten in 8 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften eingeteilt.
  5. Für die Auslosung der zweiten Pokalrunde werden die namentlichen bekannten Sieger der ersten Pokalrunde durch den Verbandsspielausschuss nach geographischen Gesichtspunkten auf 4 Lostöpfe zu je 4 Mannschaften verteilt.
  6. Vor der Auslosung des Achtelfinales werden die 8 Sieger der zweiten Pokalrunde Lostopf 1 und die unter Nr. 2 genannten Mannschaften Lostopf 2 zugeordnet. Die Paarungen werden so gelost, dass jeweils eine Mannschaft aus Topf 1 gegen eine Mannschaft aus Topf 2 spielt.
  7. Die verbliebenen Mannschaften ermitteln den Sieger des Krombacher-Hessen-Pokals im KO-Modus.
  8. Weiterhin gelten die Bestimmungen des Anhangs Nr. 2 (Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Senioren).