Das Tragen eines Kopftuches im Fußball

25. August 2011 · Allgemein · von: Anne Lange

Das Tragen eines Kopftuches hat vor einigen Tagen den Frauen- und Mädchenbereich im HFV sehr beschäftigt. Mit dem zunehmenden Interesse am Frauen- und Mädchenfußball, gerade nach der Frauenweltmeisterschaft in unserem Land, stellt sich auch die Frage nach dem Tragen eines Kopftuches während eines Fußballspieles.

Der Hessische Fußball-Verband steht hier in Einklang mit der Meinung des DFB und unterstützt die Fußballbegeisterung muslimischer Mädchen und Frauen. Nun hat sich aktuell die Frage gestellt, ob bei einem Fußballspiel das Tragen eines Kopftuches erlaubt ist oder nicht.

Dies ist zunächst eine regeltechnische Frage. Und für Fragen in Zusammenhang mit den 17 Fußballregeln ist der Weltfußball-Verband FIFA zuständig. In der vorliegenden Fallgestaltung geht es um den Regelungsbereich der Regel 4 – Ausrüstung der Spieler. Die FIFA legt zwei Grundsätze innerhalb der Regel 4 fest:

1. „Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (einschließlich jeder Art von Schmuck).“

2. „Die vorgeschriebene Grundausrüstung (Hemd, Hose, Strümpfe, Schienbeinschoner und Schuhe) darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Botschaften aufweisen.“

Für Hessen gilt bis zur eindeutigen Klärung dieser Frage:
Mädchen und Frauen mit Kopftuch sollen in Hessen am Fußballspielen nicht gehindert werden, solange sie dabei ein spezielles Sportkopftuch tragen.

Außerhalb des Spielbetriebs stellt sich die Frage nach dem Kopftuch nicht, da während des Trainings die Vorschriften der FIFA keine Anwendung finden.

Wir empfehlen unseren Vereinen, einen aufgeschlossenen und toleranten Umgang mit allen Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Der HFV ist religiös neutral und fördert die Teilnahme aller am Spielbetrieb.

Bei Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie sich gerne an die Kommission Integration und Gewaltprävention des HFV wenden.

Kontakt: Helena Dörr, Telefon 069/677282-247

Torsten Becker
Vizepräsident für Recht und Satzung