Für das oben geschilderte Begehren des Vereines gibt es keinerlei Rechtsgrundlage innerhalb der Satzung und Ordnungen des HFV, so dass dem Antrag des Vereines nicht stattgegeben werden kann. Selbst bei einem frühzeitigen Ausscheiden eines Vereines würde § 38b „Folge des Ausscheidens“ der HFV-Spielordnung greifen. Darin heißt es: „1. Scheidet eine Mannschaft aus dem Wettbewerb aus, werden bisher erspielte Punkte und Tore nicht gestrichen.“
„Wir können die Interessen, Sorgen und Nöte des FC Bayern Alzenau sehr gut nachvollziehen. Dennoch müssen wir auch aus Wettbewerbsgründen nach den Vorschriften unserer Spielordnung handeln. Für die Löschung aller Punkte und Tore von Fulda gibt es keine Rechtsgrundlage. Jede andere Vorgehensweise wäre contra legem, also gegen unsere Spielordnung. Wir werden allerdings Verbandsaufsicht anordnen und gehen natürlich davon aus, dass beide Vereine dem Fair-play-Gedanken Rechnung tragen“, erklärte HFV-Vizepräsident Torsten Becker.
Alzenauer Antrag abgelehnt: Spielwertungen bleiben bestehen
20. April 2018
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