Ärmelwerbung Saison 2018/19

22. Februar 2018 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in der Sitzung am 25.11.2017 folgenden Beschluss gefasst:

  1. In der Saison 2018/2019 wird in der Hessenliga Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2018/2019 mit der Maßgabe frei, dass die Werbung auf dem entsprechenden Trikotärmel für Konkurrenten des Ligasponsors der Hessenliga Herren ausgeschlossen ist.
  2. In der Saison 2018/2019 wird in der Verbandsliga Nord, Verbandsliga Mitte und Verbandsliga Süd der Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband e.V. gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffen-heit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2018/2019 der Verbandsliga Nord, Verbandsliga Mitte und Verbandsliga Süd der Herren mit der Maßgabe frei, dass die Werbung auf dem entsprechenden Trikotärmel für Konkurrenten des Ligasponsors der jeweiligen Verbandsliga Herren ausgeschlossen ist.
  3. Für die übrigen Spielklassen gibt der Hessische Fußball-Verband die Trikotwerbung auf einem Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2018/2019 frei.