Ärmelwerbung Saison 2016/17

11. Juli 2016 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in der Sitzung am 27.11.2015 folgenden Beschluss gefasst:

  1. In der Saison 2016/2017 wird in der Hessenliga Herren von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem rechten Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben. Der Hessische Fußball-Verband gibt allerdings die Trikotwerbung auf dem linken Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2016/2017 der Hessenliga Herren frei.
  2. In der Saison 2016/2017 wird in der B-Juniorinnen Hessenliga und B-Juniorinnen Gruppenligen von der Möglichkeit eines gemeinsamen Ligasponsorings Gebrauch gemacht. Die Werbung auf dem Trikotärmel bleibt während dieser Saison dem zugehörigen Ligasponsoring vorbehalten und wird nicht freigegeben.
  3.  Für die übrigen Spielklassen gibt der Hessische Fußball-Verband die Trikotwerbung auf einem Ärmel gemäß der Allgemeinverbindlichen DFB-Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Saison 2016/2017 frei.