Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 15. November 2012 folgende Änderungen beschlossen:
Die Regelungen treten mit Veröffentlichung in Kraft. Hinsichtlich der Bestrafungen gemäß § 18 Strafordnung und § 24 Schiedsrichterordnung besteht eine Kulanzzeit bis zum 31. Dezember 2012