Änderungen in der Jugendordnung

01. Dezember 2016 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Luigi Urzo

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 26. November 2016 nachstehende Änderungen in der Jugendordnung beschlossen.

Jugendordnung: § 12 Auswechseln und Mannschaftsstärke
neue Fassung:

Nummer. 1 – 3 bleiben unverändert


4. Bei Spielbeginn müssen

a) bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler oder Spielerinnen


b) bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler oder Spielerinnen


c) bei 7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler oder Spielerinnen auf dem Spielfeld sein.

Werden diese Zahlen im laufenden Spiel unterschritten, muss der Schiedsrichter das Spiel abbrechen. Das Spiel ist für die Mannschaft entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches, mindestens jedoch mit 0:3 Toren, als verloren zu werten.

Die Änderung tritt ab sofort in Kraft

alte Fassung:



4. Bei Spielbeginn müssen


a) bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler oder Spielerinnen


b) bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler oder Spielerinnen


c) bei 7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler oder Spielerinnen auf dem Spielfeld sein.



Werden diese Zahlen im laufenden Spiel unterschritten, kann die in Unterzahl spielende Mannschaft verlangen, das Spiel abzubrechen. Das Spiel ist für die Mannschaft entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches, mindestens jedoch mit 0:3 Toren, als verloren zu werten.

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Von: Luigi Urzo
01.12.2016