Änderungen im Anhang der Satzung durch den Verbandsjugendausschuss

21. Oktober 2017 · Änderungen Satzung und Ordnungen · von: Thomas kaden

Der Verbandsjugendausschuss hat in seiner Sitzung am 23.Mai 2017 folgende Änderungen zum Anhang der Satzung beschlossen:

Anhang 5: Genehmigungsverfahren und Durchführungsbestimmungen für Fußballveranstaltungen der Junioren und Juniorinnen im Feld

alte Version:

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2.
Genehmigung von Turnieren und Anmeldung von Spielfesten
a)

Turniere der Altersklassen A- bis E-Junioren sind genehmigungspflichtig. Turniere der A- bis C-Junioren sind kostenpflichtig. Spielfeste für F- und G-Junioren sind beim Kreis-jugendwart mit ausführlichem Ablaufplan in einfacher Ausfertigung formlos anzumelden. Jeder Genehmigungsantrag ist mittels Antragsformular beim Kreisjugendwart einzureichen. Der Antrag soll spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn eingehen.

b) Aus dem Genehmigungsantrag müssen hervorgehen.
  • Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Art des Turniers
  • Teilnehmende Mannschaften
Beizufügen sind in doppelter Ausfertigung stets:
  • Austragungsmodus/Turnierbestimmungen und Spielplan
Bei internationalen Turnieren außerdem:
  • Antrag auf internationale Spielgenehmigung des DFB bei Beteiligung von mindestens einem ausländischen Verein
c)Bei jedem Turnier sind die vorgeschriebenen Mindest- und Höchstspielzeiten einzuhalten.
d)

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den Kreis- und Verbandsjugendwart dem DFB unverzüglich zu melden. Ebenso sind dem DFB nach Anforderung die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte bei internationalen Turnieren über den Kreis- und Verbandsjugendwart unverzüglich zu überlassen.
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3.Genehmigung von meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen
Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig. Für das Genehmigungsverfahren findet Nr.2 analog Anwendung. Die Genehmigung erteilt allerdings stets der Verbandsjugendwart.

neue Version:

Nr. 1 bleibt unverändert
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2.
Anmeldung und Genehmigung
a)

Turniere aller Altersklassen (Nr. 1 a), b)), sonstige Fußballveranstaltungen (Nr. 1 c)) sowie Spielfeste (Nr. 1 d)) sind anmelde-pflichtig und bedürfen der Genehmigung.
Zur Anmeldung ist das offizielle Formular zu verwenden, das auf der Homepage des Hessischen Fußball-Verbandes kostenlos zum Download bereitgehalten wird. Für die Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.
Die Anmeldung ist vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim örtlich zuständigen Kreisjugendwart oder bei der Kreisjugendwartin einzureichen.
Die Genehmigung erteilt

  • bei internationalen Turnieren (Nr. 1 a)) der Verbandsjugendwart oder die Verbandsjugendwartin
  • bei nationalen Turnieren (Nr. 1 b)) und Spielfesten (Nr. 1 d)) der Kreisjugendwart oder die Kreisjugendwartin
b)Der Anmeldevordruck kann zertifiziert (Vereinsstempel, Unterschrift) über das elektronische Postfach eingesandt werden, wobei Zeit- und Spielplan sowie Turnierbestimmungen anzuhängen sind.
Wird der Anmeldevordruck auf Papier vorgelegt, sind Zeit- und Spielplan sowie Turnierbestimmungen beizufügen.
Bei internationalen Turnieren ist zusätzlich der Antrag auf internationale Spielgenehmigung des DFB anzuhängen bzw. beizufügen. Dieses Antragsformular steht ebenfalls auf der Homepage des Hessischen Fußball-Verbandes zum Download bereit.
c)Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse unverzüglich über den Kreis- und Verbandsjugendwart an den DFB zu melden. Darüber hinaus sind dem DFB nach Anforderung die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte unverzüglich über den Kreis- und Verbandsjugendwart vorzulegen.
3.Genehmigung von meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen
Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen (Nr. 1 c)) sind genehmigungspflichtig. Für das Genehmigungsverfahren findet Nr. 2 analog Anwendung. Die Genehmigung erteilt allerdings stets der Verbandsjugendwart.
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Nrn. 4 bis 6 bleiben unverändert
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7.
Spielwertung (neu)
Gewonnene Gruppenspiele werden mit drei Punkten für den Sieger gewertet. Für ein Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt. Gruppenspiele werden nicht verlängert. Die Platzierung in der Gruppe richtet sich nach den folgenden Kriterien hier aufgeführter Rei-henfolge:
a)erreichte Punktzahl
b)

direkter Vergleich nur aus den Spielen untereinander in dieser Reihenfolge:

  • erreichte Punktzahl
  • Tordifferenz
  • mehr erzielte Tore
c)Tordifferenz aus allen Gruppenspielen
d)mehr erzielte Tore in allen Gruppenspielen
e)Elf- bzw. Achtmeterschießen, abhängig von Spielfeldgröße und Altersklasse
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alte Nr. 7 wird neue Nr.8
alte Nr. 8 wird neue Nr.9
alte Nr. 9 wird neue Nr.10
alte Nr. 10 wird neue Nr.11

Anhang 7: Durchführungsbestimmungen für Spiele und Turniere der Junioren/Juniorinnen in der Halle

alte Version:

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3.
Genehmigung von Turnieren und Anmeldung von Spielfesten
a)

Turniere der Altersklassen A- bis E-Junioren sind genehmigungspflichtig. Turniere der A- bis C-Junioren sind kostenpflichtig. Spielfeste für F- und G-Junioren sind beim Kreis-jugendwart mit ausführlichem Ablaufplan in einfacher Ausfertigung formlos anzumelden. Jeder Genehmigungsantrag ist mittels Antragsformular beim Kreisjugendwart einzureichen. Der Antrag soll spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn eingehen.

b) Aus dem Genehmigungsantrag müssen hervorgehen.
  • Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Art des Turniers
  • Teilnehmende Mannschaften
Beizufügen sind in doppelter Ausfertigung stets:
  • Austragungsmodus/Turnierbestimmungen und Spielplan
Bei internationalen Turnieren außerdem:
  • Antrag auf internationale Spielgenehmigung des DFB bei Beteiligung von mindestens einem ausländischen Verein
c)Bei jedem Turnier sind die vorgeschriebenen Mindest- und Höchstspielzeiten einzuhalten.
d)

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den Kreis- und Verbandsjugendwart dem DFB unverzüglich zu melden. Ebenso sind dem DFB nach Anforderung die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte bei internationalen Turnieren über den Kreis- und Verbandsjugendwart unverzüglich zu überlassen.
.
.
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4.Genehmigung von meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen
Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig. Für das Genehmigungsverfahren findet Nr.2 analog Anwendung. Die Genehmigung erteilt aller-dings stets der Verbandsjugendwart.
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8.Spielwertung
8.1. Gruppenspiele
...
b) direkter Vergleich der Spiele untereinander (in der Reihenfolge nach Punkten, Tordifferenz)
...

neue Version:

Nrn. 1 bis 2 bleiben unverändert
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3.
Anmeldung und Genehmigung
a)

Turniere aller Altersklassen (Nr. 2 a), b)), sonstige Fußballveranstaltungen (Nr. 2 c)) sowie Spielfeste (Nr. 2 d)) sind anmelde-pflichtig und bedürfen der Genehmigung.
Zur Anmeldung ist das offizielle Formular zu verwenden, das auf der Homepage des Hessischen Fußball-Verbandes kostenlos zum Download bereitgehalten wird. Für die Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.
Die Anmeldung ist vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim örtlich zuständigen Kreisjugendwart oder bei der Kreisjugendwartin einzureichen.
Die Genehmigung erteilt

  • bei internationalen Turnieren (Nr. 2 a)) der Verbandsjugendwart oder die Verbandsjugendwartin
  • bei nationalen Turnieren (Nr. 2 b)) und Spielfesten (Nr. 2 d)) der Kreisjugendwart oder die Kreisjugendwartin
b)Der Anmeldevordruck kann zertifiziert (Vereinsstempel, Unterschrift) über das elektronische Postfach eingesandt werden, wobei Zeit- und Spielplan sowie Turnierbestimmungen anzuhängen sind.
Wird der Anmeldevordruck auf Papier vorgelegt, sind Zeit- und Spielplan sowie Turnierbestimmungen beizufügen.
Bei internationalen Turnieren ist zusätzlich der Antrag auf internationale Spielgeneh-migung des DFB anzuhängen bzw. beizufügen. Dieses Antragsformular steht ebenfalls auf der Homepage des Hessischen Fußball-Verbandes zum Download bereit.
c)Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse unverzüglich über den Kreis- und Verbandsjugendwart an den DFB zu melden. Darüber hinaus sind dem DFB nach Anforderung die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte unverzüglich über den Kreis- und Verbandsjugendwart vorzulegen.
4.Genehmigung von meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen
Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen (Nr. 2 c)) sind genehmigungspflichtig. Für das Genehmigungsverfahren findet Nr. 3 analog Anwendung. Die Genehmigung erteilt allerdings stets der Verbandsjugendwart.
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Nrn. 5 bis 7 bleiben unverändert
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8.Spielwertung
8.1. Gruppenspiele
...
b) direkter Vergleich nur aus den Spielen untereinander in dieser Reihenfolge:
  • erreichte Punktzahl
  • Tordifferenz
  • mehr erzielte Tore
...
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Nr. 8.2 bleibt unverändert
Nrn. 9 und 10 bleiben unverändert

Anhang 7a: Durchführungsbestimmungen für Futsal-Spiele und Turniere der Junioren/Juniorinnen in der Halle

alte Version:

1.
Allgemeine Richtlinien
Die allgemeinen Richtlinien der Durchführungsbestimmungen für Spiele und Turniere der Junioren/ Juniorinnen in der Halle gelten für Futsal- Spiele und Turniere in der Halle entsprechend. (siehe Anhang 7 Nr. 1).
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7.Spielwertung
7.1. Gruppenspiele
...
b) direkter Vergleich der Spiele untereinander
...

neue Version:

1.
Allgemeines
Die Durchführungsbestimmungen für Spiele und Turniere der Junioren/Juniorinnen in der Halle gemäß Anhang 7 Nr. 1 bis 4 gelten für Veranstaltungen im Bereich Futsal entsprechend.
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7.Spielwertung
7.1. Gruppenspiele
...
b) direkter Vergleich nur aus den Spielen untereinander in dieser Reihenfolge:
  • erreichte Punktzahl
  • Tordifferenz
  • mehr erzielte Tore
...
Nr. 7.2. bleibt unverändert
Nrn. 8 bis 9 bleiben unverändert

Anhang 12: Ausführungsbestimmungen zum § 34 Jugendordnung (Bildung von Junioren-Spielgemeinschaften)

alte Version:

I.
Grundsätze
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2.Junioren-Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur für ein Spieljahr erteilt und beginnen nach Eingang der schriftlichen Bestätigung mit Beginn des Spieljahres am 1. August eines Jahres. Eine Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden. Junioren-Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.
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neue Version:

I.
Grundsätze
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Nr.1 bleibt unverändert
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2.Spielgemeinschaften für Juniorinnen und Junioren sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung tritt mit dem Eingang der schriftlichen Bestätigung beim Antragsteller (federführender Verein) in Kraft, frühestens aber vom 1. Juli an. Sie gilt immer nur bis zum Ende des Spieljahres (30. Juni).
Mit der Genehmigung verbundene Auflagen sind von den beteiligten Vereinen unbedingt einzuhalten. Verstöße gegen Auflagen setzen die Genehmigung außer Kraft.
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Nr. 3 bis 7 bleiben unverändert
II bleibt unverändert